Geburt anmelden
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Geburt anmelden
Eine Geburt ist dem zuständigen Zivilstandsamt grundsätzlich innerhalb von drei Tagen zu melden; bei Spitalgeburten erledigt dies normalerweise das Spital.
Geburt grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen melden.
Zivilstandsamt am Geburtsort; bei Spital-/Geburtshausgeburt meldet in der Regel die Einrichtung.
Von Zivilstandsamt verlangte Identitäts-/Zivilstandsdokumente der Eltern.
Bei Geburt außerhalb einer Institution müssen Eltern/Anwesende die Meldung selbst organisieren.
Offizielle Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ)
2. Krankenversicherung des Kindes sicherstellen
Für das Kind muss der Krankenversicherungsschutz nach den Regeln der obligatorischen Krankenversicherung organisiert werden.
Nach der Geburt innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist der Krankenversicherung erledigen.
Bei einer zugelassenen Schweizer Krankenkasse.
Angaben zum Kind und zu den Eltern sowie die vom Versicherer verlangten Unterlagen.
Die Krankenversicherung ist ein eigener Schritt neben der Meldung ans Zivilstandsamt und den Familienzulagen.
Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit
3. Familienzulage über Arbeitgeber beantragen
Nur falls zutreffend: Wenn Familienzulagen beansprucht werden können.
Familienzulagen werden nicht in jedem Fall automatisch ausbezahlt; der Anspruch wird über Arbeitgeber bzw. zuständige Familienausgleichskasse geltend gemacht.
Anspruch geltend machen; rückwirkende Ansprüche sind nach offiziellen Regeln begrenzt.
Bei Arbeitnehmenden meist über Arbeitgeber/Familienausgleichskasse; Selbstständige über eigene Ausgleichskasse; Nichterwerbstätige über kantonale Stelle.
Angaben/Nachweise zu Kindern, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Haushalt.
Nicht automatisch davon ausgehen, dass Arbeitgeber ohne Antrag alles auslöst. Bei mehreren Erwerbstätigen Prioritätsregeln prüfen.
Offizielle Quelle: ch.ch

