Zuzug in die Schweiz für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige – was ist zu erledigen?

7 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Umzugsgut zollfrei einführen prüfen

Nur falls zutreffend: Wenn Sie Umzugsgut in die Schweiz einführen.

Beim Umzug in die Schweiz gelten Zoll- und Einfuhrformalitäten für Übersiedlungsgut; die offizielle Seite beschreibt Voraussetzungen und Vorgehen.

Wann?

Wohn-/Arbeitsregistrierung und Zollformalitäten vor bzw. unmittelbar bei Zuzug erledigen; Fristen hängen von Status ab.

Wo / bei wem?

Zoll/Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie Einwohner-/Migrationsbehörde der neuen Wohngemeinde/Kanton.

Was vorbereiten?

Inventar/Übersiedlungsgut-Nachweise, Identität, Wohn-/Arbeitsnachweis und Zollformulare gemäß offizieller Seite.

Worauf achten?

Zollfreies Übersiedlungsgut hat eigene Voraussetzungen. Aufenthaltsmeldung und Zollabfertigung sind getrennte Schritte.

Offizielle Quelle: ch.ch

2. Nach Zuzug bei Wohngemeinde anmelden

Wo / bei wem?

Einwohner-/Migrationsbehörde der Wohngemeinde bzw. des Kantons.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

3. Krankenversicherung nach Zuzug abschließen

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt und der Versicherungspflicht unterliegt, muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten einer zugelassenen Krankenkasse beitreten.

Wann?

Bei Versicherungspflicht grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme bzw. Beginn der Versicherungspflicht.

Wo / bei wem?

Eine zugelassene Schweizer Krankenkasse; Kontrolle/Zuordnung durch zuständige kantonale Stelle.

Was vorbereiten?

Persönliche Daten, Wohnsitz-/Aufenthaltsangaben und Angaben für den Versicherungsantrag.

Worauf achten?

Bei rechtzeitiger Anmeldung wirkt die Deckung grundsätzlich ab Beginn der Versicherungspflicht; bei Verspätung drohen Nachteile/Zuordnung. Ausnahmen separat prüfen.

Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit

4. Nicht-EU/EFTA: Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung

Nur falls zutreffend: Für Staatsangehörige außerhalb EU/EFTA.

Für Drittstaatsangehörige gelten andere Zulassungs- und Bewilligungsregeln als für EU/EFTA-Angehörige; die kantonalen Behörden sind zentral für das Verfahren.

Wann?

Vor Einreise/Arbeitsaufnahme den genauen Bewilligungsweg prüfen.

Wo / bei wem?

Kantonale Migrationsbehörde; häufig ist vor Einreise/Arbeitsaufnahme eine Bewilligung erforderlich.

Was vorbereiten?

Pass, Arbeits-/Aufenthaltszweck, Qualifikationen und weitere vom Kanton/SEM verlangte Nachweise.

Worauf achten?

Drittstaatsangehörige unterliegen Kontingenten und strengeren Zulassungsvoraussetzungen; keine EU-Regeln anwenden.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

5. Drittstaat Familiennachzug prüfen

Für Drittstaatsangehörige gelten andere Zulassungs- und Bewilligungsregeln als für EU/EFTA-Angehörige; die kantonalen Behörden sind zentral für das Verfahren.

Wann?

Vor Einreise/Arbeitsaufnahme den genauen Bewilligungsweg prüfen.

Wo / bei wem?

Kantonale Migrationsbehörde; häufig ist vor Einreise/Arbeitsaufnahme eine Bewilligung erforderlich.

Was vorbereiten?

Pass, Arbeits-/Aufenthaltszweck, Qualifikationen und weitere vom Kanton/SEM verlangte Nachweise.

Worauf achten?

Drittstaatsangehörige unterliegen Kontingenten und strengeren Zulassungsvoraussetzungen; keine EU-Regeln anwenden.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

6. Auto in der Schweiz einlösen

Motorfahrzeuge werden beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt eingelöst; Verfahren und Gebühren sind kantonal.

Wann?

Vor Nutzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs in der Schweiz einlösen/registrieren; Import hat zusätzliche Zollschritte.

Wo / bei wem?

Kantonales Strassenverkehrsamt; Versicherungsnachweis wird für die Einlösung benötigt.

Was vorbereiten?

Versicherungsnachweis, Fahrzeugpapiere, Identität/Wohnsitznachweis und je nach Import Zoll-/Prüfunterlagen.

Worauf achten?

Gebühren und Motorfahrzeugsteuer sind kantonal; konkrete Beträge nur aus dem zuständigen Kanton übernehmen.

Offizielle Quelle: ch.ch

7. Ausländischen Führerausweis umtauschen

Für ausländische Führerausweise gelten nach Wohnsitznahme in der Schweiz offizielle Umtauschregeln; zuständig sind die kantonalen Strassenverkehrsämter.

Wann?

Ausländischen Führerausweis nach Wohnsitznahme grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten umtauschen, wenn weiter gefahren werden soll.

Wo / bei wem?

Kantonales Strassenverkehrsamt.

Was vorbereiten?

Ausländischer Führerausweis, Identitäts-/Aufenthaltsnachweise und kantonal verlangte Formulare/Sehtest bzw. weitere Nachweise.

Worauf achten?

Je nach Ausstellungsstaat können Kontrollfahrt oder zusätzliche Nachweise nötig sein.

Offizielle Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA

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