Familienzulagen geltend machen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Familienzulagen geltend machen
Familienzulagen werden nicht in jedem Fall automatisch ausbezahlt; der Anspruch wird über Arbeitgeber bzw. zuständige Familienausgleichskasse geltend gemacht.
Wann?
Anspruch geltend machen; rückwirkende Ansprüche sind nach offiziellen Regeln begrenzt.
Wo / bei wem?
Bei Arbeitnehmenden meist über Arbeitgeber/Familienausgleichskasse; Selbstständige über eigene Ausgleichskasse; Nichterwerbstätige über kantonale Stelle.
Was vorbereiten?
Angaben/Nachweise zu Kindern, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Haushalt.
Worauf achten?
Nicht automatisch davon ausgehen, dass Arbeitgeber ohne Antrag alles auslöst. Bei mehreren Erwerbstätigen Prioritätsregeln prüfen.
Offizielle Quelle: ch.ch

