Spitalgeburt: Meldung ans Zivilstandsamt

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Spitalgeburt: Meldung ans Zivilstandsamt

Eine Geburt ist dem zuständigen Zivilstandsamt grundsätzlich innerhalb von drei Tagen zu melden; bei Spitalgeburten erledigt dies normalerweise das Spital.

Wann?

Geburt grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen melden.

Wo / bei wem?

Zivilstandsamt am Geburtsort; bei Spital-/Geburtshausgeburt meldet in der Regel die Einrichtung.

Was vorbereiten?

Von Zivilstandsamt verlangte Identitäts-/Zivilstandsdokumente der Eltern.

Worauf achten?

Bei Geburt außerhalb einer Institution müssen Eltern/Anwesende die Meldung selbst organisieren.

Offizielle Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ)

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