Familienzulage über Arbeitgeber beantragen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Familienzulage über Arbeitgeber beantragen

Familienzulagen werden nicht in jedem Fall automatisch ausbezahlt; der Anspruch wird über Arbeitgeber bzw. zuständige Familienausgleichskasse geltend gemacht.

Wann?

Anspruch geltend machen; rückwirkende Ansprüche sind nach offiziellen Regeln begrenzt.

Wo / bei wem?

Bei Arbeitnehmenden meist über Arbeitgeber/Familienausgleichskasse; Selbstständige über eigene Ausgleichskasse; Nichterwerbstätige über kantonale Stelle.

Was vorbereiten?

Angaben/Nachweise zu Kindern, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Haushalt.

Worauf achten?

Nicht automatisch davon ausgehen, dass Arbeitgeber ohne Antrag alles auslöst. Bei mehreren Erwerbstätigen Prioritätsregeln prüfen.

Offizielle Quelle: ch.ch

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