Wohnsitz anmelden
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Wohnsitz anmelden
Wer in Österreich Unterkunft bezieht, muss den Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden.
Anmeldung grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft; Abmeldung grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Aufgabe der Unterkunft.
Meldebehörde: Gemeindeamt; in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die An-, Ab- und Ummeldung kann unter den Voraussetzungen des digitalen Amtsservice auch online erledigt werden.
Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers sowie die auf der offiziellen Seite genannten Identitäts-/Personenstandsdokumente.
Für das Online-Service benötigen Sie ID Austria oder EU Login, müssen volljährig und bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein. Bei einem Umzug innerhalb Österreichs kann die Abmeldung des alten Wohnsitzes im Zuge der Anmeldung des neuen Wohnsitzes erfolgen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

