Ich bin umgezogen – was muss ich jetzt erledigen?
20 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Neuen Wohnsitz anmelden und alten Wohnsitz abmelden
Nach einem Umzug muss der neue Wohnsitz gemeldet werden. Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes kann normalerweise gleichzeitig mit der Anmeldung der neuen Adresse erledigt werden.
Den neuen Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Bezug anmelden. Eine reine Abmeldung ist innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug möglich.
Meldebehörde: Gemeindeamt oder Magistrat; in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt. Je nach Fall ist auch eine Online-Meldung möglich.
Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers sowie die auf der offiziellen Seite verlangten Identitäts- und gegebenenfalls Personenstandsdokumente.
Auch mitziehende Personen unter 18 Jahren müssen gemeldet werden. Eine verspätete Meldung kann zu einer Geldstrafe führen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Wenn Sie eine Mietwohnung aufgeben: Kündigungsfrist prüfen und Mietvertrag rechtzeitig beenden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Eigene Strom-, Gas- und Wärmeverträge ummelden oder beenden; Auszugsdatum und Rechnungsadresse mitteilen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Bei eigenen Telefon-/Internetverträgen Umzug oder Kündigung mit dem Anbieter klären; Bindung und Fristen prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
5. Zählerstände bei Auszug und Einzug ablesen und dokumentieren.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
6. Wohnungsübergabe vereinbaren und Zustand, Schlüssel und offene Punkte im Übergabeprotokoll festhalten.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
7. Bei beendeter Miete Endabrechnung anfordern und Daueraufträge mit den noch offenen Zahlungen abstimmen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
8. Bei bestehender Haushaltsversicherung den Umzug vorab melden und den weiteren Schutz vereinbaren.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
9. Wenn Kinder mitziehen: Betreuung und Schulwechsel mit bisherigen und neuen Einrichtungen organisieren.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
10. Bei Bankkonten, Krediten und Versicherungsverträgen die neue Kontakt- und Zustelladresse hinterlegen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
11. Adresse bei Ärzten, Abonnements, Vereinen und Verkehrsbetrieben aktualisieren, soweit Sie deren Dienste nutzen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
12. Wenn Sie den ORF-Beitrag zahlen: Umzug beim ORF-Beitrags Service melden und die neue Beitragssituation klären.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
13. Wenn Sie Sozialleistungen oder Studienbeihilfe beziehen: Umzug der zahlenden Stelle melden und den weiteren Anspruch klären.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
14. Wenn Sie einen Hund haben: Abmeldung und Anmeldung bei den betroffenen Gemeinden klären.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
15. Arbeitgeber über die neue Adresse informieren
Bei einem aufrechten Dienstverhältnis sollte die geänderte Wohnadresse dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
Die meisten Dienstverträge verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe geänderter Personaldaten. Wenn Sie Pendlerpauschale geltend machen, ist der Wohnortwechsel innerhalb eines Monats bekannt zu geben.
Arbeitgeber bzw. Personalabteilung.
Neue Adresse und gegebenenfalls Personalnummer bzw. die vom Arbeitgeber verlangten Angaben.
Der Arbeitgeber meldet Änderungen bei einem aufrechten Dienstverhältnis an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
16. AMS über die neue Adresse informieren
Nur falls zutreffend: Nur wenn Sie beim AMS gemeldet sind oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, müssen Sie die neue Adresse dem AMS melden.
Unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche.
Über MeinAMS, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der bisher zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Neue Adresse und Ihre AMS-/Versicherungsdaten.
Bei telefonischer Meldung empfiehlt oesterreich.gv.at, den Namen der bearbeitenden Person zu notieren.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
17. Prüfen, ob Sie die Adresse dem Finanzamt zusätzlich melden müssen
Nur falls zutreffend: Zusätzliche Meldung insbesondere bei abweichender Zustelladresse, bestimmten Beihilfen oder Selbstständigkeit prüfen.
Der Hauptwohnsitz wird grundsätzlich aus dem Zentralen Melderegister an die Finanzverwaltung übernommen. In bestimmten Fällen ist eine zusätzliche Meldung sinnvoll oder erforderlich.
Bei Familienbeihilfe ohne FinanzOnline den Umzug unmittelbar melden. Selbstständige müssen eine Adressänderung innerhalb eines Monats melden, wenn sie nicht bereits über das ZMR übernommen wurde.
FinanzOnline bzw. Finanzamt Österreich.
Neue Adresse, Steuernummer bzw. FinanzOnline-Zugang; je nach Fall Angaben zur abweichenden Zustelladresse.
Nur der Hauptwohnsitz wird automatisch aus dem ZMR übernommen. Abweichende Zustelladressen sollten geprüft werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
18. Bei Selbstständigkeit die neue Adresse der Krankenkasse melden; bei Beschäftigung oder AMS-Bezug den Meldeweg über Arbeitgeber oder AMS prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
19. Nachsendeauftrag bei der Post prüfen
Falls noch nicht erledigt, empfiehlt die offizielle Umzugsübersicht einen Nachsendeauftrag für die Post.
Möglichst rund um den Umzug bzw. unmittelbar danach.
Österreichische Post.
Alte und neue Adresse sowie die von der Post verlangten Identitäts-/Vertragsdaten.
Ein Nachsendeauftrag ersetzt nicht die direkte Adressänderung bei Behörden, Banken, Versicherungen oder Vertragspartnern.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
20. Kfz-Zulassung nach dem Umzug prüfen
Nur falls zutreffend: Nur wenn Sie ein Fahrzeug haben; ob tatsächlich eine Änderung nötig ist, hängt von der neuen Zulassungszuständigkeit ab.
Ob Sie bei der Kfz-Zulassung etwas ändern müssen, hängt davon ab, ob sich Zuständigkeit oder Behördenabkürzung des Kennzeichens ändert.
Änderungen, durch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung berührt werden, sind grundsätzlich binnen einer Woche anzuzeigen. Bei gleicher Behörde und gleicher Behördenbezeichnung kann keine gesonderte Kfz-Meldung nötig sein.
Ermächtigte Zulassungsstelle; bei Kennzeichenwechsel gegebenenfalls zusätzlich ASFINAG wegen einer Digitalen Vignette.
Zulassungsbescheinigung und die für den konkreten Vorgang auf der offiziellen Seite genannten Fahrzeug-, Versicherungs- und Identitätsunterlagen.
Bei einem neuen Kennzeichen muss eine Digitale Vignette gegebenenfalls umregistriert werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

