Aus Österreich wegziehen

23 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung für das Zielland vor der Übersiedlung klären.

Offizielle Quelle: BMEIA

2. Aus Österreich wegziehen

Wenn Sie Österreich verlassen und Ihren Wohnsitz hier aufgeben, müssen Sie ihn bei der Meldebehörde abmelden.

Wann?

Innerhalb von 3 Tagen vor oder bis 3 Tage nach der Übersiedlung bzw. Aufgabe des Wohnsitzes.

Wo / bei wem?

Meldebehörde am bisherigen Wohnort: Gemeindeamt, Magistrat oder in Wien Magistratisches Bezirksamt; unter den Voraussetzungen des digitalen Amtsservice auch online.

Was vorbereiten?

Identitätsdokumente und die auf der offiziellen Abmeldeseite verlangten Angaben; soweit bekannt die neue Adresse bzw. das Zielland.

Worauf achten?

Ein Wegzug kann zusätzlich Auswirkungen auf Kfz, Steuern, Versicherungen, Leistungen und Wahlrecht haben; diese Punkte getrennt prüfen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

3. Wenn Sie eine Mietwohnung aufgeben: Kündigungsfrist prüfen und Mietvertrag rechtzeitig beenden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

4. Eigene Strom-, Gas- und Wärmeverträge ummelden oder beenden; Auszugsdatum und Rechnungsadresse mitteilen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

5. Bei eigenen Telefon-/Internetverträgen Umzug oder Kündigung mit dem Anbieter klären; Bindung und Fristen prüfen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

6. Zählerstände bei Auszug und Einzug ablesen und dokumentieren.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

7. Wohnungsübergabe vereinbaren und Zustand, Schlüssel und offene Punkte im Übergabeprotokoll festhalten.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

8. Bei beendeter Miete Endabrechnung anfordern und Daueraufträge mit den noch offenen Zahlungen abstimmen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

9. Bei bestehender Haushaltsversicherung den Umzug vorab melden und den weiteren Schutz vereinbaren.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

10. Wenn Kinder mitziehen: Betreuung und Schulwechsel mit bisherigen und neuen Einrichtungen organisieren.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

11. Bei Bankkonten, Krediten und Versicherungsverträgen die neue Kontakt- und Zustelladresse hinterlegen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

12. Adresse bei Ärzten, Abonnements, Vereinen und Verkehrsbetrieben aktualisieren, soweit Sie deren Dienste nutzen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

13. Wenn Sie den ORF-Beitrag zahlen: Umzug beim ORF-Beitrags Service melden und die neue Beitragssituation klären.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

14. Wenn Sie Sozialleistungen oder Studienbeihilfe beziehen: Umzug der zahlenden Stelle melden und den weiteren Anspruch klären.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

15. Wenn Sie einen Hund haben: Abmeldung und Anmeldung bei den betroffenen Gemeinden klären.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

16. Vor der Ausreise mit Ihrer Krankenkasse klären, welcher Versicherungsschutz endet oder weiterbesteht und welcher Nachweis nötig ist.

Offizielle Quelle: BMEIA

17. Wenn Sie beim AMS gemeldet sind: Ausreise vorab melden und klären, ob Leistungen im Ausland weiterbezogen werden dürfen.

Offizielle Quelle: BMEIA

18. Arbeitgeber über die neue Adresse informieren

Bei einem aufrechten Dienstverhältnis sollte die geänderte Wohnadresse dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.

Wann?

Die meisten Dienstverträge verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe geänderter Personaldaten. Wenn Sie Pendlerpauschale geltend machen, ist der Wohnortwechsel innerhalb eines Monats bekannt zu geben.

Wo / bei wem?

Arbeitgeber bzw. Personalabteilung.

Was vorbereiten?

Neue Adresse und gegebenenfalls Personalnummer bzw. die vom Arbeitgeber verlangten Angaben.

Worauf achten?

Der Arbeitgeber meldet Änderungen bei einem aufrechten Dienstverhältnis an den zuständigen Krankenversicherungsträger.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

19. Beim Finanzamt die Auslands- und Zustelladresse prüfen und gegebenenfalls berichtigen lassen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

20. Bei Pensionsbezug die Auslandsadresse und weitere Auszahlung mit Ihrem Pensionsversicherungsträger klären.

Offizielle Quelle: BMEIA

21. Wenn Sie ein Auto mitnehmen: Abmeldung, Zulassung im Zielland und Versicherung mit den zuständigen Stellen abstimmen.

Offizielle Quelle: BMEIA

22. Bei Mitnahme von Hausrat oder Fahrzeugen die Zollvorschriften des Ziellandes prüfen.

Offizielle Quelle: BMEIA

23. Nachsendeauftrag bei der Post prüfen

Falls noch nicht erledigt, empfiehlt die offizielle Umzugsübersicht einen Nachsendeauftrag für die Post.

Wann?

Möglichst rund um den Umzug bzw. unmittelbar danach.

Wo / bei wem?

Österreichische Post.

Was vorbereiten?

Alte und neue Adresse sowie die von der Post verlangten Identitäts-/Vertragsdaten.

Worauf achten?

Ein Nachsendeauftrag ersetzt nicht die direkte Adressänderung bei Behörden, Banken, Versicherungen oder Vertragspartnern.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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