Alten Wohnsitz abmelden
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Alten Wohnsitz abmelden
Wenn Sie eine Unterkunft in Österreich aufgeben, müssen Sie den Wohnsitz grundsätzlich abmelden. Bei Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich kann die bisherige Unterkunft im selben Meldevorgang abgemeldet werden.
Innerhalb von 3 Tagen vor oder bis 3 Tage nach dem Auszug.
Meldebehörde: Gemeindeamt; in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Persönliche, postalische und – unter den Voraussetzungen des digitalen Amtsservice – Online-Abmeldung sind möglich.
Identitätsdokumente und die für die Abmeldung laut offizieller Meldeinformation erforderlichen Angaben; bei gleichzeitiger Neuanmeldung die Unterlagen für den neuen Wohnsitz.
Für die Online-Abmeldung benötigen Sie ID Austria oder EU Login und müssen bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein. Bei Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich kann die bisherige Unterkunft im selben Meldevorgang abgemeldet werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

