Ich bin neu in Österreich – was muss ich erledigen?
15 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Wohnsitz anmelden
Wer in Österreich Unterkunft bezieht, muss den Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden.
Anmeldung grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft; Abmeldung grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Aufgabe der Unterkunft.
Meldebehörde: Gemeindeamt; in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die An-, Ab- und Ummeldung kann unter den Voraussetzungen des digitalen Amtsservice auch online erledigt werden.
Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers sowie die auf der offiziellen Seite genannten Identitäts-/Personenstandsdokumente.
Für das Online-Service benötigen Sie ID Austria oder EU Login, müssen volljährig und bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein. Bei einem Umzug innerhalb Österreichs kann die Abmeldung des alten Wohnsitzes im Zuge der Anmeldung des neuen Wohnsitzes erfolgen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. EU/EWR/Schweizer: länger als 3 Monate in Österreich
Bei einem zulässigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss die Anmeldebescheinigung binnen vier Monaten nach Einreise beantragt werden.
Bei Aufenthalt über 3 Monate Anmeldebescheinigung grundsätzlich innerhalb von 4 Monaten nach Einreise beantragen.
Örtlich zuständige Niederlassungsbehörde für den Hauptwohnsitz: Bezirkshauptmannschaft; in Statutarstädten grundsätzlich der Magistrat, in Wien MA 35, in Graz das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
Gültiger Personalausweis/Reisepass und Nachweise zum Aufenthaltsgrund (z. B. Arbeit/Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel + Krankenversicherung) gemäß offizieller Seite.
Die Anmeldebescheinigung muss persönlich beantragt werden. Wohnsitzmeldung nach dem Meldegesetz und Anmeldebescheinigung sind zwei verschiedene Pflichten.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsrecht vor dem nächsten Schritt klären
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung klären
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
5. Beschäftigung, Sozialversicherung und Steuern korrekt anmelden
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
6. Studium beginnen
Die jeweilige Universität/Fachhochschule; bei zentralen Verfahren der offiziell angegebene Zulassungsweg.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
7. Familiennachzug, Schule, Betreuung und Familienleistungen prüfen
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
8. Prüfen, ob für die Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung oder eine andere Berufsberechtigung nötig ist
Eine selbstständige, regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, darf erst mit der erforderlichen Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Freie und reglementierte Gewerbe haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Für Gewerbe: zuständige Gewerbebehörde am Betriebsstandort – Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstädten der Magistrat.
Offizielle Quelle: usp.gv.at
9. Gewerbe anmelden, wenn die Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt
Ein freies Gewerbe kann bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Bei reglementierten Gewerben kann die Ausübung erst nach dem erforderlichen rechtskräftigen Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheid zulässig sein.
Gewerbebehörde am Betriebsstandort; eine elektronische Anmeldung ist über GISA möglich.
Offizielle Quelle: usp.gv.at
10. Unterlagen für die Gewerbeanmeldung nach Rechtsform und Gewerbeart vorbereiten
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt unter anderem von Rechtsform und Gewerbeart ab; bei reglementierten Gewerben ist insbesondere der Befähigungsnachweis bzw. eine entsprechende gewerberechtliche Lösung zu prüfen.
Offizielle Quelle: usp.gv.at
11. Sozialversicherung und steuerliche Erfassung getrennt erledigen
Mit einer gewerblichen Tätigkeit entstehen neben dem Gewerberecht auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Schritte. Die SVS führt für Selbstständige die Versicherungsanmeldung; für die steuerliche Erfassung natürlicher Personen steht beim BMF unter anderem der Fragebogen Verf 24 über FinanzOnline zur Verfügung.
SVS für die Sozialversicherung; FinanzOnline bzw. Finanzamt Österreich für die steuerliche Erfassung.
Offizielle Quelle: svs.at
12. Vor der Zulassung eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Praktischer Tipp: Vergleichen Sie vor dem Abschluss mehrere aktuelle Angebote – nicht nur die Prämie, sondern auch Deckung, Selbstbehalt und Vertragsbedingungen. Lili empfiehlt keinen bestimmten Versicherer.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
13. Ausweis, Versicherungsbestätigung, Fahrzeug-Genehmigungsdokument und Besitznachweis bereitlegen; Zusatzunterlagen für Ihren Fahrzeugfall prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
14. Bei Eigenimport vor der Zulassung Genehmigungsdatenbank, NoVA und gegebenenfalls Zoll erledigen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
15. Auto anmelden / zulassen
Kfz-Zulassung und Abmeldung erfolgen über ermächtigte Zulassungsstellen; die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem konkreten Vorgang.
Vor Verwendung des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr muss die erforderliche Zulassung bestehen.
Ermächtigte Zulassungsstelle eines Versicherungsunternehmens für den zuständigen Bezirk.
Die auf oesterreich.gv.at für den jeweiligen Zulassungsvorgang genannten Fahrzeug-, Versicherungs- und Identitätsunterlagen.
Erstanmeldung, Ummeldung, Import und Halterwechsel haben unterschiedliche Unterlagen; richtigen Vorgang auswählen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

