EU/EWR/Schweizer: länger als 3 Monate in Österreich

2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Wohnsitz anmelden

Wer in Österreich Unterkunft bezieht, muss den Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden.

Wann?

Grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft.

Wo / bei wem?

Meldebehörde: Gemeindeamt; in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die digitale An-/Ab-/Ummeldung ist nur unter den Voraussetzungen des Online-Services möglich.

Was vorbereiten?

Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers sowie die auf der offiziellen Seite genannten Identitäts-/Personenstandsdokumente.

Worauf achten?

Für das Online-Service benötigen Sie ID Austria oder EU Login, müssen volljährig und bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein. Wohnsitzmeldung und unionsrechtliche Anmeldebescheinigung sind zwei verschiedene Pflichten.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

2. EU/EWR/Schweizer: länger als 3 Monate in Österreich

EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige, die unionsrechtlich länger als drei Monate in Österreich aufenthaltsberechtigt sind, müssen eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Wann?

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten grundsätzlich innerhalb von 4 Monaten nach Einreise.

Wo / bei wem?

Örtlich zuständige Niederlassungsbehörde für den Hauptwohnsitz: Bezirkshauptmannschaft; in Statutarstädten grundsätzlich der Magistrat, in Wien MA 35, in Graz das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Was vorbereiten?

Gültiger Personalausweis/Reisepass und Nachweise zum Aufenthaltsgrund, z. B. Beschäftigung/Selbstständigkeit oder ausreichende Existenzmittel plus umfassender Krankenversicherungsschutz, nach der offiziellen Fallliste.

Worauf achten?

Der Antrag auf Anmeldebescheinigung ist persönlich zu stellen. Die Wohnsitzmeldung nach dem Meldegesetz ersetzt diesen Antrag nicht.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

Interaktive Checkliste öffnen