EU/EWR/Schweizer: länger als 3 Monate in Österreich
2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Wohnsitz anmelden
Wer in Österreich Unterkunft bezieht, muss den Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden.
Grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft.
Meldebehörde: Gemeindeamt; in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die digitale An-/Ab-/Ummeldung ist nur unter den Voraussetzungen des Online-Services möglich.
Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers sowie die auf der offiziellen Seite genannten Identitäts-/Personenstandsdokumente.
Für das Online-Service benötigen Sie ID Austria oder EU Login, müssen volljährig und bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein. Wohnsitzmeldung und unionsrechtliche Anmeldebescheinigung sind zwei verschiedene Pflichten.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. EU/EWR/Schweizer: länger als 3 Monate in Österreich
EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige, die unionsrechtlich länger als drei Monate in Österreich aufenthaltsberechtigt sind, müssen eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten grundsätzlich innerhalb von 4 Monaten nach Einreise.
Örtlich zuständige Niederlassungsbehörde für den Hauptwohnsitz: Bezirkshauptmannschaft; in Statutarstädten grundsätzlich der Magistrat, in Wien MA 35, in Graz das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
Gültiger Personalausweis/Reisepass und Nachweise zum Aufenthaltsgrund, z. B. Beschäftigung/Selbstständigkeit oder ausreichende Existenzmittel plus umfassender Krankenversicherungsschutz, nach der offiziellen Fallliste.
Der Antrag auf Anmeldebescheinigung ist persönlich zu stellen. Die Wohnsitzmeldung nach dem Meldegesetz ersetzt diesen Antrag nicht.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

