Adresse nach Umzug überall ändern
5 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Arbeitgeber über die neue Adresse informieren
Bei einem aufrechten Dienstverhältnis sollte die geänderte Wohnadresse dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
Die meisten Dienstverträge verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe geänderter Personaldaten. Wenn Sie Pendlerpauschale geltend machen, ist der Wohnortwechsel innerhalb eines Monats bekannt zu geben.
Arbeitgeber bzw. Personalabteilung.
Neue Adresse und gegebenenfalls Personalnummer bzw. die vom Arbeitgeber verlangten Angaben.
Der Arbeitgeber meldet Änderungen bei einem aufrechten Dienstverhältnis an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. AMS über die neue Adresse informieren
Nur falls zutreffend: Nur wenn Sie beim AMS gemeldet sind oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, müssen Sie die neue Adresse dem AMS melden.
Unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche.
Über MeinAMS, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der bisher zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Neue Adresse und Ihre AMS-/Versicherungsdaten.
Bei telefonischer Meldung empfiehlt oesterreich.gv.at, den Namen der bearbeitenden Person zu notieren.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Prüfen, ob Sie die Adresse dem Finanzamt zusätzlich melden müssen
Nur falls zutreffend: Zusätzliche Meldung insbesondere bei abweichender Zustelladresse, bestimmten Beihilfen oder Selbstständigkeit prüfen.
Der Hauptwohnsitz wird grundsätzlich aus dem Zentralen Melderegister an die Finanzverwaltung übernommen. In bestimmten Fällen ist eine zusätzliche Meldung sinnvoll oder erforderlich.
Bei Familienbeihilfe ohne FinanzOnline den Umzug unmittelbar melden. Selbstständige müssen eine Adressänderung innerhalb eines Monats melden, wenn sie nicht bereits über das ZMR übernommen wurde.
FinanzOnline bzw. Finanzamt Österreich.
Neue Adresse, Steuernummer bzw. FinanzOnline-Zugang; je nach Fall Angaben zur abweichenden Zustelladresse.
Nur der Hauptwohnsitz wird automatisch aus dem ZMR übernommen. Abweichende Zustelladressen sollten geprüft werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Versicherungen, Bank, Schule und andere wichtige Stellen aktualisieren
Die offizielle Nach-dem-Umzug-Liste nennt unter anderem Versicherungen, Banken, OBS, Bildungseinrichtungen, Ärztinnen/Ärzte, Verkehrsbetriebe und weitere Stellen, bei denen die Adresse geprüft werden sollte.
Es gibt für diese private/vertragliche Gruppe keine einheitliche gesetzliche Frist auf der Übersichtsseite; möglichst zeitnah nach dem Umzug prüfen.
Je nach Ihrer Situation direkt beim jeweiligen Anbieter bzw. Vertragspartner.
Neue Adresse, Kundennummern/Versicherungsnummern und gegebenenfalls Meldebestätigung.
Nicht jede Stelle erhält Ihre neue Adresse automatisch. Gehen Sie Ihre persönlichen Verträge und Mitgliedschaften einzeln durch.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
5. Kfz-Zulassung nach dem Umzug prüfen
Nur falls zutreffend: Nur wenn Sie ein Fahrzeug haben; ob tatsächlich eine Änderung nötig ist, hängt von der neuen Zulassungszuständigkeit ab.
Ob Sie bei der Kfz-Zulassung etwas ändern müssen, hängt davon ab, ob sich Zuständigkeit oder Behördenabkürzung des Kennzeichens ändert.
Änderungen, durch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung berührt werden, sind grundsätzlich binnen einer Woche anzuzeigen. Bei gleicher Behörde und gleicher Behördenbezeichnung kann keine gesonderte Kfz-Meldung nötig sein.
Ermächtigte Zulassungsstelle; bei Kennzeichenwechsel gegebenenfalls zusätzlich ASFINAG wegen einer Digitalen Vignette.
Zulassungsbescheinigung und die für den konkreten Vorgang auf der offiziellen Seite genannten Fahrzeug-, Versicherungs- und Identitätsunterlagen.
Bei einem neuen Kennzeichen muss eine Digitale Vignette gegebenenfalls umregistriert werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

