Vaterschaft anerkennen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Vaterschaft anerkennen

Ist die rechtliche Vaterschaft nicht bereits aufgrund der Familiensituation festgestellt, kann der leibliche Vater sie durch ein Vaterschaftsanerkenntnis erklären.

Wann?

Die Anerkennung kann bei Bedarf rund um die Geburt geklärt werden; für die Erklärung muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Stelle erscheinen.

Wo / bei wem?

Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten Magistrat, in Wien MA 11); Gericht; oder Notarin/Notar.

Was vorbereiten?

Die von der gewählten Stelle verlangten Identitäts- und Personenstandsdokumente.

Worauf achten?

Vaterschaftsanerkennung und Obsorge sind rechtlich unterschiedliche Themen und müssen bei Bedarf getrennt geregelt werden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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