Ich heirate – was muss ich erledigen?
2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Vor der Hochzeit: Was erledigen?
Vor der Eheschließung sind die offiziellen Anforderungen des zuständigen Standesamts und das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit zu beachten.
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung sollte etwa 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen, weil die Feststellung der Ehefähigkeit höchstens 6 Monate gültig ist. Eine gesetzliche Mindestfrist vor der Trauung gibt es nicht.
Jede Personenstandsbehörde in Österreich: Standesamt bzw. Standesamtsverband; in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats, in Wien die Standesämter der MA 63.
Personenstands- und Identitätsdokumente entsprechend der persönlichen Situation; das Standesamt teilt die konkret nötigen Unterlagen mit.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden kann das Standesamt zusätzliche Nachweise, Übersetzungen und je nach Dokument eine Apostille oder Beglaubigung verlangen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Namensführung in der Ehe festlegen
Sie können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, einen Doppelnamen wählen oder beide bisherigen Familiennamen beibehalten. Ein Doppelname darf höchstens aus zwei Teilen bestehen und wird mit Bindestrich geschrieben.
Die Namensführung kann bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung gegenüber dem Standesamt erklärt werden.
Standesamt bzw. zuständige Personenstandsbehörde.
Klären Sie vor der Erklärung, welche der gesetzlich möglichen Varianten Sie wählen möchten; bei ausländischer Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich das Namensrecht des Heimatstaates.
Eine in Österreich vorgenommene Namensbestimmung wird im Heimatstaat einer ausländischen Staatsangehörigen/eines ausländischen Staatsangehörigen nicht automatisch anerkannt. Bei Namensänderung kann vor einer baldigen Auslandsreise ein neuer Reisepass erforderlich sein.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

