Nach der Hochzeit: Dokumente und Meldungen
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Heiratsurkunde oder Registerauszug bei Bedarf beschaffen
Eine Heiratsurkunde kann nach der Eheschließung bei jeder österreichischen Personenstandsbehörde beantragt werden. Wenn die Daten vollständig im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, steht mit ID Austria auch ein elektronischer Registerauszug zur Verfügung.
Bei Bedarf nach der Eheschließung; für die Ausstellung selbst besteht auf der offiziellen Seite keine besondere Frist.
Jede Personenstandsbehörde (Standesamt/Standesamtsverband); in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats, in Wien MA 63. Elektronischer Registerauszug mit ID Austria, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei persönlicher Vorsprache amtlicher Lichtbildausweis; gegebenenfalls Nachweis eines rechtlichen Interesses.
Heiratsurkunde und elektronischer Registerauszug sind Nachweise des Personenstands; Änderungen bei Pass, Führerschein, Arbeitgeber oder Verträgen müssen – soweit erforderlich – separat erledigt werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Namen bei Behörden und in Dokumenten aktualisieren
Nur falls zutreffend: Nur wenn sich Ihr Name geändert hat.
Wenn sich Ihr Name durch die Eheschließung ändert, müssen betroffene amtliche Dokumente und Register je nach Dokument angepasst oder neu ausgestellt werden.
Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Dokument. Prüfen Sie Pass, Personalausweis, Führerschein sowie gegebenenfalls Grundbuch/Firmenbuch unmittelbar nach Wirksamwerden der Namensänderung.
Je nach Dokument bei der jeweils zuständigen Pass-, Führerschein-, Register- oder sonstigen Behörde.
Heiratsurkunde bzw. Nachweis der Namensführung und die jeweiligen bestehenden Dokumente/Vertragsnummern.
Nicht jedes Dokument wird automatisch aktualisiert. Prüfen Sie insbesondere Ausweisdokumente und laufende Verträge.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Namen bei Arbeitgeber, Banken und Versicherungen aktualisieren
Nur falls zutreffend: Nur wenn sich Ihr Name geändert hat.
Bei einer Namensänderung sollten insbesondere Arbeitgeber bzw. AMS sowie Banken und Versicherungen die neuen Daten erhalten, damit Personal-, Zahlungs- und Vertragsdaten übereinstimmen.
Nach Wirksamwerden der Namensänderung möglichst zeitnah; einzelne Stellen oder Dokumente können eigene Fristen haben.
Direkt beim Arbeitgeber bzw. AMS und bei den betroffenen Banken, Versicherungen und Vertragspartnern.
Heiratsurkunde bzw. Nachweis der Namensführung und die jeweiligen bestehenden Dokumente/Vertragsnummern.
Nicht jedes Dokument wird automatisch aktualisiert. Prüfen Sie insbesondere Ausweisdokumente und laufende Verträge.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

