Eingetragene Partnerschaft begründen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Eingetragene Partnerschaft begründen
Vor der Begründung wird geprüft, ob beide Personen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine eingetragene Partnerschaft erfüllen. Die Begründung selbst erfolgt persönlich und gleichzeitig vor einer Personenstandsbehörde.
Termin und erforderliche Unterlagen frühzeitig mit dem Standesamt klären; die Begründung setzt Volljährigkeit und Partnerschaftsfähigkeit voraus.
Personenstandsbehörde (Standesamt). Die eingetragene Partnerschaft kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch außerhalb der Amtsräume begründet werden.
Identitäts- und Personenstandsurkunden; für die erforderlichen Unterlagen verweist die offizielle Seite auf die Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung.
Eine aufrechte Ehe oder eingetragene Partnerschaft sowie bestimmte nahe Verwandtschafts- und Adoptivverhältnisse schließen die Begründung aus. Ein Wechsel von Ehe zu eingetragener Partnerschaft oder umgekehrt erfolgt nicht automatisch, sondern setzt zuvor eine gerichtliche Auflösung voraus.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

