Namen nach der Scheidung ändern
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Namen nach der Scheidung ändern
Nach Scheidung wird ein früherer Familienname nicht automatisch wieder angenommen; eine gewünschte Änderung muss bei der zuständigen Stelle veranlasst werden.
Ein früherer Familienname wird nach der Scheidung nicht automatisch wieder angenommen; die Änderung muss beantragt/veranlasst werden.
Standesamt der letzten Eheschließung bzw. Begründung der eingetragenen Partnerschaft; der Antrag kann bei jedem Standesamt in Österreich eingebracht werden.
Amtlicher Lichtbildausweis sowie die offiziell genannten Personenstands- und Scheidungsnachweise.
Der frühere Familienname wird nach Scheidung oder Auflösung nicht automatisch wieder angenommen. Nach einer Namensänderung müssen betroffene Dokumente und Vertragspartner separat aktualisiert werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

