Namen nach der Scheidung ändern

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Namen nach der Scheidung ändern

Nach Scheidung wird ein früherer Familienname nicht automatisch wieder angenommen; eine gewünschte Änderung muss bei der zuständigen Stelle veranlasst werden.

Wann?

Ein früherer Familienname wird nach der Scheidung nicht automatisch wieder angenommen; die Änderung muss beantragt/veranlasst werden.

Wo / bei wem?

Standesamt der letzten Eheschließung bzw. Begründung der eingetragenen Partnerschaft; der Antrag kann bei jedem Standesamt in Österreich eingebracht werden.

Was vorbereiten?

Amtlicher Lichtbildausweis sowie die offiziell genannten Personenstands- und Scheidungsnachweise.

Worauf achten?

Der frühere Familienname wird nach Scheidung oder Auflösung nicht automatisch wieder angenommen. Nach einer Namensänderung müssen betroffene Dokumente und Vertragspartner separat aktualisiert werden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

Interaktive Checkliste öffnen