Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Einkommensschwache Bezieherinnen und Bezieher des Kinderbetreuungsgeld-Kontos können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich eine Beihilfe erhalten. Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gibt es diese Beihilfe nicht.
Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt und kann längstens 365 Tage bezogen werden; sie endet spätestens mit dem Kinderbetreuungsgeldbezug.
Beim für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Krankenversicherungsträger.
Vollständig ausgefüllter Antrag und die vom Krankenversicherungsträger verlangten Nachweise zu Anspruch und Einkommen.
Es gelten eigene Zuverdienstgrenzen für die beziehende Person und gegebenenfalls die Partnerin/den Partner. Eine Überschreitung kann die Beihilfe kürzen oder zu einer Rückforderung führen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

