Familienbeihilfe prüfen/beantragen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Familienbeihilfe prüfen/beantragen

Bei der Geburt eines Kindes in Österreich prüft die Finanzverwaltung die Familienbeihilfe grundsätzlich antragslos anhand der elektronisch übermittelten Personenstandsdaten. In anderen Fällen ist weiterhin ein Antrag erforderlich.

Wann?

Bei einer Geburt im Inland ist grundsätzlich kein Antrag nötig. Wenn ein Antrag erforderlich ist, kann Familienbeihilfe rückwirkend höchstens für 5 Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Wo / bei wem?

Finanzamt Österreich; erforderliche Anträge können insbesondere über FinanzOnline eingebracht werden.

Was vorbereiten?

Bei der antragslosen Prüfung werden fehlende Informationen, etwa eine Bankverbindung, von der Finanzverwaltung angefordert. In Antragsfällen die für den konkreten Anspruch verlangten Nachweise bereithalten.

Worauf achten?

Ab Volljährigkeit gelten zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere in Zusammenhang mit Berufsausbildung; Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen müssen berücksichtigt werden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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