Ein Kind adoptieren
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger kontaktieren
Die erste Anlaufstelle für eine Adoption ist der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger.
Zu Beginn des Adoptionswunsches.
Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten Magistrat, in Wien MA 11.
Persönliche Angaben; weitere Unterlagen werden im Verfahren von der Stelle konkretisiert.
Adoptionsvermittlung darf nur durch zuständige bzw. anerkannte Träger erfolgen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Informations- und Eignungsverfahren durchlaufen
Nach der Kontaktaufnahme folgt ein Informationsgespräch und die Eignung der annehmenden Person(en) wird geprüft.
Nach der Kontaktaufnahme; die Dauer hängt vom Verfahren ab.
Beim Kinder- und Jugendhilfeträger.
Die von der zuständigen Stelle verlangten persönlichen und familienbezogenen Nachweise.
Die offizielle Seite weist auf oft lange Wartezeiten hin.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Schriftlichen Adoptionsvertrag erstellen
Die Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zustande, der anschließend gerichtlich bewilligt werden muss.
Nach den vorbereitenden Prüfungen im konkreten Verfahren.
Im Rahmen des Adoptionsverfahrens; die zuständige Stelle unterstützt beim Ablauf.
Die auf der offiziellen Seite angeführten Urkunden und Einverständniserklärungen.
Der Vertrag wird erst mit gerichtlicher Bewilligung wirksam.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Gerichtliche Bewilligung beantragen/abwarten
Das zuständige Pflegschaftsgericht prüft die Voraussetzungen und bewilligt den Adoptionsvertrag.
Nach Abschluss des Adoptionsvertrags.
Bezirksgericht am Wohnort des Kindes.
Adoptionsvertrag, Urkunden und erforderliche Zustimmungen gemäß offizieller Liste.
Ohne gerichtliche Bewilligung wird der Adoptionsvertrag nicht wirksam.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

