Ein Kind adoptieren

4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger kontaktieren

Die erste Anlaufstelle für eine Adoption ist der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger.

Wann?

Zu Beginn des Adoptionswunsches.

Wo / bei wem?

Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten Magistrat, in Wien MA 11.

Was vorbereiten?

Persönliche Angaben; weitere Unterlagen werden im Verfahren von der Stelle konkretisiert.

Worauf achten?

Adoptionsvermittlung darf nur durch zuständige bzw. anerkannte Träger erfolgen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

2. Informations- und Eignungsverfahren durchlaufen

Nach der Kontaktaufnahme folgt ein Informationsgespräch und die Eignung der annehmenden Person(en) wird geprüft.

Wann?

Nach der Kontaktaufnahme; die Dauer hängt vom Verfahren ab.

Wo / bei wem?

Beim Kinder- und Jugendhilfeträger.

Was vorbereiten?

Die von der zuständigen Stelle verlangten persönlichen und familienbezogenen Nachweise.

Worauf achten?

Die offizielle Seite weist auf oft lange Wartezeiten hin.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

3. Schriftlichen Adoptionsvertrag erstellen

Die Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zustande, der anschließend gerichtlich bewilligt werden muss.

Wann?

Nach den vorbereitenden Prüfungen im konkreten Verfahren.

Wo / bei wem?

Im Rahmen des Adoptionsverfahrens; die zuständige Stelle unterstützt beim Ablauf.

Was vorbereiten?

Die auf der offiziellen Seite angeführten Urkunden und Einverständniserklärungen.

Worauf achten?

Der Vertrag wird erst mit gerichtlicher Bewilligung wirksam.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

4. Gerichtliche Bewilligung beantragen/abwarten

Das zuständige Pflegschaftsgericht prüft die Voraussetzungen und bewilligt den Adoptionsvertrag.

Wann?

Nach Abschluss des Adoptionsvertrags.

Wo / bei wem?

Bezirksgericht am Wohnort des Kindes.

Was vorbereiten?

Adoptionsvertrag, Urkunden und erforderliche Zustimmungen gemäß offizieller Liste.

Worauf achten?

Ohne gerichtliche Bewilligung wird der Adoptionsvertrag nicht wirksam.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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