Wohnung oder Haus kaufen
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Kaufvertrag prüfen und unterzeichnen
Beim Wohnungskauf wird üblicherweise ein schriftlicher Kaufvertrag errichtet; Eigentum geht erst mit der Eintragung ins Grundbuch über.
Vor der Eigentumsübertragung und vor dem Grundbuchsantrag.
Üblicherweise über Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei; Unterschriften werden beglaubigt.
Grundbuchauszug, Kaufvertragsunterlagen, Identitätsdaten; je nach Fall Finanzierungs- und Genehmigungsunterlagen.
Vor Unterzeichnung Belastungen im Grundbuch und Nebenkosten prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Grunderwerbsteuer abwickeln
Vor der Eintragung ins Grundbuch muss die Grunderwerbsteuer abgewickelt werden; in der Praxis wird dies häufig durch Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei mit erledigt.
Nach Abschluss des Kaufvertrags und vor der Verbücherung.
Finanzamt; die Selbstberechnung/Anzeige wird häufig durch Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei erledigt.
Kaufvertrag und für die Steuerberechnung erforderliche Daten.
Die Steuer entsteht bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft; nicht erst mit der Grundbucheintragung.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Eigentumsrecht ins Grundbuch eintragen lassen
Eigentümerin/Eigentümer werden Sie bei einer Immobilie erst durch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch.
Nach Kaufvertrag, Steuerabwicklung und allfälligen erforderlichen Genehmigungen.
Zuständiges Bezirksgericht/Grundbuchsgericht; Anträge werden in der Regel elektronisch eingebracht.
Beglaubigter Kaufvertrag und die laut offizieller Seite erforderlichen Grundbuchsunterlagen.
Je nach Objekt können Lastenfreistellung oder behördliche Genehmigungen vor der Verbücherung nötig sein.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

