Wohnung oder Haus kaufen

3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Kaufvertrag prüfen und unterzeichnen

Beim Wohnungskauf wird üblicherweise ein schriftlicher Kaufvertrag errichtet; Eigentum geht erst mit der Eintragung ins Grundbuch über.

Wann?

Vor der Eigentumsübertragung und vor dem Grundbuchsantrag.

Wo / bei wem?

Üblicherweise über Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei; Unterschriften werden beglaubigt.

Was vorbereiten?

Grundbuchauszug, Kaufvertragsunterlagen, Identitätsdaten; je nach Fall Finanzierungs- und Genehmigungsunterlagen.

Worauf achten?

Vor Unterzeichnung Belastungen im Grundbuch und Nebenkosten prüfen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

2. Grunderwerbsteuer abwickeln

Vor der Eintragung ins Grundbuch muss die Grunderwerbsteuer abgewickelt werden; in der Praxis wird dies häufig durch Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei mit erledigt.

Wann?

Nach Abschluss des Kaufvertrags und vor der Verbücherung.

Wo / bei wem?

Finanzamt; die Selbstberechnung/Anzeige wird häufig durch Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei erledigt.

Was vorbereiten?

Kaufvertrag und für die Steuerberechnung erforderliche Daten.

Worauf achten?

Die Steuer entsteht bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft; nicht erst mit der Grundbucheintragung.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

3. Eigentumsrecht ins Grundbuch eintragen lassen

Eigentümerin/Eigentümer werden Sie bei einer Immobilie erst durch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch.

Wann?

Nach Kaufvertrag, Steuerabwicklung und allfälligen erforderlichen Genehmigungen.

Wo / bei wem?

Zuständiges Bezirksgericht/Grundbuchsgericht; Anträge werden in der Regel elektronisch eingebracht.

Was vorbereiten?

Beglaubigter Kaufvertrag und die laut offizieller Seite erforderlichen Grundbuchsunterlagen.

Worauf achten?

Je nach Objekt können Lastenfreistellung oder behördliche Genehmigungen vor der Verbücherung nötig sein.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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