Wohnbeihilfe oder Wohnbauförderung prüfen
12 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Zuerst Förderart und Bundesland bestimmen
Wohnförderungen sind in Österreich nicht bundesweit einheitlich geregelt. Unterschieden werden unter anderem Objektförderungen für Bau/Errichtung und Subjektförderungen wie Wohnbeihilfe für laufende Wohnkosten.
Vor Antragstellung und möglichst vor verbindlichen Bau-, Kauf- oder Finanzierungsentscheidungen, wenn eine Förderung Teil der Finanzierung sein soll.
Bei der Wohnberatungs- beziehungsweise Wohnbauförderungsstelle des Bundeslandes.
Wohnsitz/Bundesland, Art des Wohnvorhabens, Haushalt und Einkommen sowie Eckdaten der Wohnung oder des Bauvorhabens.
Förderhöhe, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den neun Bundesländern teils deutlich.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Einkommen, Haushalt und Wohnungsdaten vorbereiten
Welche Unterlagen verlangt werden, hängt von Förderart und Bundesland ab. Typisch relevant sind Haushalt, Einkommen sowie Daten zu Wohnung, Mietkosten, Finanzierung oder Bauvorhaben.
Vor dem Antrag anhand der aktuellen Landes-Checkliste zusammenstellen.
Nach Vorgabe der zuständigen Wohnbauförderungsstelle des Bundeslandes.
Einkommensnachweise, Haushaltsdaten und die für die konkrete Wohnförderung verlangten Miet-, Eigentums-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Keine allgemeine Unterlagenliste als vollständig ansehen; entscheidend ist die aktuelle Liste des Bundeslandes und der konkreten Förderung.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Antrag bei der Wohnbauförderungsstelle des Bundeslandes stellen
Der Antrag wird nach den Regeln der gewählten Wohnförderung beim zuständigen Land beziehungsweise der von ihm bezeichneten Stelle eingebracht.
Nach den Fristen der konkreten Landesförderung; bei Bau-/Kaufförderungen kann der Zeitpunkt vor Beginn oder Vertragsabschluss relevant sein und muss vorab geprüft werden.
Wohnbauförderungs-/Wohnberatungsstelle des zuständigen Bundeslandes beziehungsweise die dort genannte Einreichstelle.
Vollständiger Landesantrag und alle für die konkrete Förderung verlangten Nachweise.
Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung sind nicht dasselbe. Die passende Förderart und die Frist des Bundeslandes vor der Einreichung prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Wohnförderungen in Burgenland öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Burgenland. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Burgenland.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
5. Wohnförderungen in Kärnten öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Kärnten. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Kärnten.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
6. Wohnförderungen in Niederösterreich öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Niederösterreich. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Niederösterreich.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
7. Wohnförderungen in Oberösterreich öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Oberösterreich. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Oberösterreich.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
8. Wohnförderungen in Salzburg öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Salzburg. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Salzburg.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
9. Wohnförderungen in Steiermark öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Steiermark. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Steiermark.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
10. Wohnförderungen in Tirol öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Tirol. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Tirol.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
11. Wohnförderungen in Vorarlberg öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Vorarlberg. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen des Landes Vorarlberg.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at
12. Wohnförderungen in Wien öffnen
Die offizielle Übersichtsseite führt zu den Wohnbauförderungen, Wohnbeihilfen und zuständigen Stellen in Wien. Prüfen Sie dort die konkrete Förderung und ihre aktuellen Voraussetzungen.
Vor Antragstellung beziehungsweise vor einem förderrelevanten Bau-, Kauf- oder Sanierungsschritt.
Zuständige Wohnförderungsstellen der Stadt Wien.
Die auf der jeweiligen Förderseite genannten Einkommens-, Haushalts-, Wohnungs-, Bau- oder Finanzierungsunterlagen.
Nur die Regeln der tatsächlich gewählten Landesförderung verwenden; Voraussetzungen und Fristen sind nicht zwischen Bundesländern übertragbar.
Offizielle Quelle: www.oesterreich.gv.at

