Verlassenschaftsverfahren verstehen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Verlassenschaftsverfahren verstehen

Das Standesamt übermittelt die Sterbefallmitteilung an das zuständige Bezirksgericht. Dieses leitet das Verlassenschaftsverfahren ein; eine Notarin/ein Notar führt es im Auftrag des Gerichts als Gerichtskommissär durch.

Wann?

Das Verfahren beginnt nach der amtlichen Sterbefallmitteilung. Auf Einladungen und Anforderungen des Gerichtskommissärs reagieren.

Wo / bei wem?

Grundsätzlich das Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person; die zuständige Notarin/der zuständige Notar wird vom Gericht als Gerichtskommissär tätig.

Was vorbereiten?

Informationen und Unterlagen zu Angehörigen, Vermögen, Verbindlichkeiten und vorhandenen letztwilligen Verfügungen für die Todesfallaufnahme zusammentragen.

Worauf achten?

Zur Verlassenschaft gehören nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten. Nachlasswerte nicht eigenmächtig verteilen, ohne den Verfahrensstand zu berücksichtigen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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