Todesfall in der Familie: erste Schritte

3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Bei einem Todesfall zu Hause Ärztin/Arzt verständigen und Totenbeschau abwarten

Bei einem Todesfall zu Hause muss die Totenbeschau veranlasst werden. Bis zur Totenbeschau soll die verstorbene Person nicht verändert oder umgezogen werden.

Wann?

Unmittelbar nach Feststellung des Todes zu Hause.

Wo / bei wem?

Ärztin/Arzt beziehungsweise die örtlich vorgesehene Stelle; ein Bestattungsunternehmen kann in vielen Fällen die weiteren Schritte einschließlich der Organisation der Totenbeschau unterstützen.

Was vorbereiten?

Personendaten der verstorbenen Person und vorhandene medizinische Informationen bereithalten, soweit verfügbar.

Worauf achten?

Bei Tod in Krankenhaus oder Pflegeheim organisiert die Einrichtung die vorgeschriebenen Schritte. Bei unklarer Todesursache können zusätzliche behördliche Untersuchungen erforderlich sein.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

2. Wen nach einem Todesfall informieren?

Nach der Anzeige des Todes verständigt das Standesamt bestimmte Behörden automatisch. Andere Stellen und Vertragspartner müssen Hinterbliebene beziehungsweise später die Erben selbst informieren.

Wann?

Die Anzeige des Todes beim Standesamt muss spätestens am Werktag nach der Totenbeschau erfolgen. Weitere Meldungen danach entsprechend der betroffenen Stelle möglichst zeitnah erledigen.

Wo / bei wem?

Automatisch verständigt werden unter anderem gesetzliche Sozialversicherung, Melde-/Passbehörde, AMS und Verlassenschaftsgericht. Arbeitgeber, Banken, bestimmte Versicherungen, ORF-Beitrag, Kommunikationsanbieter und andere Vertragspartner müssen je nach Fall separat verständigt werden.

Was vorbereiten?

Sterbeurkunde/Registerauszug Tod und je nach Stelle weitere verlangte Nachweise bereithalten.

Worauf achten?

Nicht davon ausgehen, dass jede Behörde oder jeder Vertragspartner automatisch informiert wird. Die offizielle Liste „Meldungen nach dem Todesfall“ als Prüfliste verwenden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

3. Verlassenschaftsverfahren verstehen

Nach der Sterbefallmitteilung an das zuständige Bezirksgericht wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Eine Notarin/ein Notar führt es im Auftrag des Gerichts als Gerichtskommissär durch.

Wann?

Das Verfahren beginnt nach der amtlichen Sterbefallmitteilung. Auf Einladungen und Anforderungen des Gerichtskommissärs reagieren.

Wo / bei wem?

Verlassenschaftsgericht ist grundsätzlich das Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person; die zuständige Notarin/der zuständige Notar wird als Gerichtskommissär tätig.

Was vorbereiten?

Informationen zu Angehörigen, Vermögen, Verbindlichkeiten und vorhandenen letztwilligen Verfügungen für die Todesfallaufnahme zusammentragen.

Worauf achten?

Zur Verlassenschaft gehören Rechte und Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten. Nachlasswerte nicht eigenmächtig verteilen, ohne den Stand des Verfahrens zu berücksichtigen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

Interaktive Checkliste öffnen