Wen nach einem Todesfall informieren?
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Prüfen, welche Stellen automatisch verständigt werden – und welche nicht
Das Standesamt verständigt nach der Anzeige des Todes eine Reihe öffentlicher Stellen automatisch. Andere Stellen müssen die Hinterbliebenen selbst informieren.
Nach der Anzeige des Todesfalls; eigene Meldungen an nicht automatisch verständigte Stellen möglichst zeitnah erledigen.
Automatisch verständigt werden unter anderem gesetzliche Sozialversicherung, ZMR/Meldebehörde, Passbehörde, AMS und Verlassenschaftsgericht. Die offizielle Liste zeigt, welche weiteren Meldungen selbst nötig sind.
Sterbeurkunde/Registerauszug Tod und je nach Stelle weitere Nachweise.
Auch innerhalb derselben Kategorie gibt es Ausnahmen: Nur die im Dachverband zusammengefassten gesetzlichen Versicherungsträger werden automatisch verständigt; bei anderen Versicherern kann eine eigene Meldung nötig sein.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Verträge, Versicherungen und Mitgliedschaften prüfen
Laufende Verträge gehen nicht automatisch alle mit dem Tod unter. Mietverhältnisse, Bankverbindungen, Versicherungen, Abos, Mitgliedschaften, ORF-Beitrag, Energie, Telefon und Internet müssen je nach Fall beendet, übernommen oder geändert werden.
Nach dem Todesfall möglichst zeitnah prüfen; bei Versicherungen mit einer Leistung im Todesfall empfiehlt das offizielle Portal eine unverzügliche Verständigung des Versicherungsunternehmens.
Jeweils beim Vertragspartner beziehungsweise zuständigen Unternehmen oder der betroffenen Einrichtung.
Vertragsunterlagen sowie Sterbeurkunde/Registerauszug Tod; je nach Vertrag können zusätzliche Nachweise verlangt werden.
Vor einer Kündigung prüfen, ob ein Vertrag auf Erben oder andere Personen übergehen kann oder soll. Bei Lebens- und anderen Todesfallversicherungen können besondere Nachweise und Anspruchsregeln gelten.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Digitalen Nachlass und Online-Konten klären
Zum digitalen Nachlass gehören Online-Konten, E-Mail, soziale Netzwerke, Zahlungs- und Mediendienste, Websites sowie digital gespeicherte Daten. Nach der Einantwortung treten die Erben grundsätzlich auch in online begründete Rechte und Pflichten ein.
Nach dem Todesfall erfassen und im Rahmen der rechtlichen Berechtigung schrittweise klären; notwendige Löschungen, Übertragungen oder Vertragsänderungen beim jeweiligen Anbieter veranlassen.
Beim jeweiligen Online-Dienst oder Anbieter; rechtliche Fragen können im Verlassenschaftsverfahren relevant sein.
Übersicht vorhandener Konten/Verträge und die vom Anbieter verlangten Nachweise. Zugangsdaten nur verwenden, soweit dies rechtlich zulässig und tatsächlich verfügbar ist.
Nicht eigenmächtig Daten oder Accounts löschen, wenn sie für das Verlassenschaftsverfahren oder für andere Berechtigte relevant sein können. Anbieter können Sterbeurkunde und gegebenenfalls den Einantwortungsbeschluss verlangen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

