Ich breche mein Studium ab – was muss ich jetzt erledigen?

3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Studium bei der Hochschule formal beenden

Wenn Sie das Studium endgültig beenden möchten, klären Sie die formale Abmeldung nach dem Verfahren Ihrer Hochschule. Bei Universitäten erlischt die Zulassung unter anderem, wenn sich die/der Studierende vom Studium abmeldet.

Wann?

Zum gewünschten Beendigungszeitpunkt nach den Regeln Ihrer Hochschule.

Wo / bei wem?

Studien-/Zulassungsstelle Ihrer Hochschule.

Was vorbereiten?

Studierendendaten und die von der Hochschule verlangten Unterlagen beziehungsweise Online-Schritte.

Worauf achten?

Nicht nur Lehrveranstaltungen nicht mehr besuchen. Klären Sie die formale Abmeldung beziehungsweise das Ende der Zulassung und bewahren Sie Bestätigungen auf.

Offizielle Quelle: RIS

2. Studienbeihilfenbehörde über den Studienabbruch informieren

Nur falls zutreffend: Nur wenn du Studienbeihilfe beziehst.

Studienabbruch ist für Bezieherinnen/Bezieher von Studienbeihilfe ausdrücklich meldepflichtig, weil er den Anspruch beenden oder verändern kann.

Wann?

Binnen 2 Wochen nach Kenntnis.

Wo / bei wem?

Studienbeihilfenbehörde beziehungsweise zuständige Stipendienstelle.

Was vorbereiten?

Förderungsdaten und Nachweis beziehungsweise Datum des Studienabbruchs.

Worauf achten?

Nichtmeldung kann zu Anspruchsverlust und Rückforderung führen.

Offizielle Quelle: Studienbeihilfenbehörde

3. Krankenversicherung nach dem Studienende neu klären

Nur falls zutreffend: Relevant, wenn du studentisch selbstversichert/mitversichert warst oder dein Status unklar ist.

War Ihr bisheriger Krankenversicherungsschutz an den Studierendenstatus gebunden, prüfen Sie unmittelbar nach Studienende, ob eine Pflicht-, Mit- oder Selbstversicherung besteht beziehungsweise beantragt werden muss.

Wann?

Sobald das Studienende feststeht.

Wo / bei wem?

ÖGK beziehungsweise Ihr zuständiger Krankenversicherungsträger.

Was vorbereiten?

Versicherungsnummer und Nachweis über das Studienende sowie Angaben zu einer neuen Beschäftigung oder anderen Versicherungsgrundlage.

Worauf achten?

Die studentische Selbstversicherung ist an besondere Voraussetzungen gebunden. Besteht danach keine andere Versicherung, ist eine freiwillige Selbstversicherung nur auf Antrag möglich.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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