AusBildung bis 18 beachten

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. AusBildung bis 18 beachten

Wer die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat, unter 18 Jahre alt ist und sich dauerhaft in Österreich aufhält, muss grundsätzlich weiter eine Bildung oder Ausbildung absolvieren.

Wann?

Die Ausbildungspflicht besteht nach der allgemeinen Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung.

Wo / bei wem?

Je nach gewähltem Weg Schule, Lehrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildung; Beratung und Unterstützung bieten die Koordinierungsstellen der AusBildung bis 18 und weitere offizielle Angebote.

Was vorbereiten?

Unterlagen zum bisherigen Schul- und Ausbildungsweg für die gewählte Ausbildung oder Beratung.

Worauf achten?

Die Ausbildungspflicht ist gesetzlich vorgesehen; bei Verletzung kann als letztes Mittel eine Verwaltungsstrafe drohen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

Interaktive Checkliste öffnen