Studienbeihilfe beantragen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Studienbeihilfe beantragen
Studienbeihilfe wird über die Studienbeihilfenbehörde beantragt. Anspruch und Höhe hängen unter anderem von sozialer Förderungswürdigkeit und Studienfortschritt ab.
Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember. Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai. Anträge außerhalb dieser Fristen werden angenommen, wirken aber grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung und nicht rückwirkend ab Semesterbeginn.
Zuständige Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde bzw. deren offizieller Online-Antrag.
Die im Antrag verlangten Studien-, Identitäts-, Einkommens- und Familiennachweise.
Wenn Sie die volle Rückwirkung ab Semesterbeginn sichern wollen, die jeweilige Antragsfrist einhalten.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

