Studienbeihilfe beantragen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Studienbeihilfe beantragen

Studienbeihilfe wird über die Studienbeihilfenbehörde beantragt. Anspruch und Höhe hängen unter anderem von sozialer Förderungswürdigkeit und Studienfortschritt ab.

Wann?

Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember. Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai. Anträge außerhalb dieser Fristen werden angenommen, wirken aber grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung und nicht rückwirkend ab Semesterbeginn.

Wo / bei wem?

Zuständige Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde bzw. deren offizieller Online-Antrag.

Was vorbereiten?

Die im Antrag verlangten Studien-, Identitäts-, Einkommens- und Familiennachweise.

Worauf achten?

Wenn Sie die volle Rückwirkung ab Semesterbeginn sichern wollen, die jeweilige Antragsfrist einhalten.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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