Ich unterbreche mein Studium – was muss ich jetzt erledigen?
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Beurlaubung bei der Universität/Hochschule prüfen und beantragen
Für bestimmte nachgewiesene Gründe – etwa Präsenz-/Zivildienst, Schwangerschaft, Betreuungspflichten, studienhindernde Erkrankung oder freiwilliges soziales Jahr – ist eine Beurlaubung vorgesehen. Weitere Gründe und Details können in der Satzung der Universität geregelt sein.
Nach den Fristen und Verfahrensregeln Ihrer Universität/Hochschule; diese können sich je nach Hochschultyp und Satzung unterscheiden.
Bei Ihrer Universität/Hochschule.
Antrag und Nachweis des konkreten Beurlaubungsgrundes nach den Vorgaben der Hochschule.
Eine Beurlaubung ist nicht dasselbe wie ein endgültiger Studienabbruch. Welche Studienhandlungen während der Beurlaubung möglich sind, ist nach den Regeln Ihrer Hochschule zu prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Studienbeihilfenbehörde über Unterbrechung oder Beurlaubung informieren
Nur falls zutreffend: Nur wenn du Studienbeihilfe beziehst.
Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, müssen Sie jeden Sachverhalt melden, der zum Ruhen, zur Verminderung oder zum Erlöschen des Anspruchs führen kann. Studienunterbrechung und Beurlaubung werden ausdrücklich als meldepflichtig genannt.
Binnen 2 Wochen nach Kenntnis des meldepflichtigen Sachverhalts.
Studienbeihilfenbehörde beziehungsweise zuständige Stipendienstelle.
Förderungsdaten sowie Angaben/Nachweis zur Unterbrechung oder Beurlaubung.
Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann zu Anspruchsverlust oder Rückforderung führen.
Offizielle Quelle: Studienbeihilfenbehörde
3. Krankenversicherung während der Studienpause prüfen
Nur falls zutreffend: Vor allem relevant bei studentischer Selbstversicherung oder wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht.
Wenn Ihr Krankenversicherungsschutz vom Studierendenstatus abhängt, prüfen Sie vor der Pause, ob die Voraussetzungen weiter erfüllt sind oder eine andere Versicherung nötig wird.
Sobald die Beurlaubung oder Unterbrechung feststeht.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wenn Sie studentisch selbstversichert sind; sonst beim für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger.
Versicherungsnummer sowie Studien- und Beurlaubungsnachweis.
Die begünstigte studentische Selbstversicherung hat eigene Voraussetzungen. Wenn diese nicht erfüllt sind und kein anderer Versicherungsschutz besteht, kann eine allgemeine freiwillige Selbstversicherung in Betracht kommen; dafür ist ein Antrag erforderlich.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

