Selbstständig werden
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Prüfen, ob für die Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung nötig ist
Nicht jede selbstständige Tätigkeit fällt unter die Gewerbeordnung. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe ist oder einer anderen Berufsregelung unterliegt.
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
Informationen über oesterreich.gv.at/USP; je nach Tätigkeit Gewerbebehörde oder die für den jeweiligen freien Beruf zuständige Stelle.
Geplante Tätigkeit möglichst genau beschreiben; bei reglementierten Tätigkeiten prüfen, welche Befähigungsnachweise verlangt werden.
Freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Tätigkeit nicht allein wegen der Bezeichnung als „selbstständig“ automatisch als Gewerbe behandeln.
Offizielle Quelle: USP
2. Gewerbe anmelden, wenn die Gewerbeordnung gilt
Ist für Ihre Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erforderlich, erfolgt die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde. Bei erfüllten Voraussetzungen kann ein freies Gewerbe grundsätzlich ab Anmeldung ausgeübt werden; bei reglementierten Gewerben kann ein rechtskräftiger Bescheid erforderlich sein.
Vor Beginn einer gewerblichen Tätigkeit beziehungsweise so, dass die Tätigkeit erst aufgenommen wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuständige Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat; die Anmeldung kann nach den offiziellen Voraussetzungen auch elektronisch erfolgen.
Identitäts- und gegebenenfalls Firmen-/Vertretungsdaten sowie bei reglementierten Gewerben die erforderlichen Befähigungsnachweise; Details hängen von Rechtsform und Gewerbe ab.
Die Gewerbeanmeldung ersetzt andere notwendige Berufsberechtigungen nicht. Bei reglementierten Gewerben die Tätigkeit nicht vor Vorliegen der erforderlichen Berechtigung aufnehmen.
Offizielle Quelle: USP
3. Sozialversicherung der selbstständigen Tätigkeit klären
Mit einer gewerblichen oder bestimmten anderen selbstständigen Tätigkeit können Pflichtversicherung und Meldepflichten bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) entstehen.
Zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit beziehungsweise nach Eintritt der jeweiligen Versicherungspflicht.
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS); die SVS bietet dafür auch digitale Services an.
Persönliche Daten sowie Angaben zur selbstständigen Tätigkeit; je nach Fall Gewerbeberechtigung oder andere Nachweise bereithalten.
Welche Versicherungspflicht gilt, hängt von der konkreten Art der selbstständigen Tätigkeit ab. Gewerberecht und Sozialversicherung getrennt prüfen.
Offizielle Quelle: SVS
4. Steuerliche Erfassung und weitere Pflichten getrennt erledigen
Neben einer allfälligen Gewerbeanmeldung müssen steuerliche Pflichten und – je nach Tätigkeit – weitere Meldungen oder Berufsregeln separat geprüft werden.
Bei Gründung beziehungsweise Aufnahme der Tätigkeit nach den jeweils geltenden Fristen.
Finanzamt Österreich/FinanzOnline für steuerliche Angelegenheiten; weitere Stelle nur, wenn die konkrete Tätigkeit einer zusätzlichen Berufsregelung unterliegt.
Daten zur Tätigkeit, Rechtsform, voraussichtlichen Umsätzen/Einkünften und gegebenenfalls weitere von der zuständigen Stelle verlangte Unterlagen.
Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung und steuerliche Erfassung sind unterschiedliche Verfahren. Ein erledigter Schritt ersetzt die anderen nicht.
Offizielle Quelle: USP

