Arbeitslosigkeit droht

2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Frühzeitig beim AMS zur Stellensuche anmelden

Wenn das Ende der Beschäftigung feststeht und Sie bereits einen neuen Job suchen, können Sie sich beim AMS zur Stellensuche anmelden, auch ohne gleichzeitig Arbeitslosengeld zu beantragen.

Wann?

Sobald Sie Unterstützung bei der Stellensuche benötigen.

Wo / bei wem?

Über MeinAMS oder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.

Was vorbereiten?

Daten zu bisheriger Tätigkeit, Ausbildung, Qualifikationen, gewünschter Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit.

Worauf achten?

Die reine Stellensuchmeldung ersetzt einen später nötigen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht.

Offizielle Quelle: AMS

2. Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragen

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, stellen Sie den Antrag über MeinAMS oder persönlich. Mit dem Antrag gelten Sie zugleich als arbeitslos gemeldet.

Wann?

Frühestens 3 Wochen vor dem bekannten Ende der Beschäftigung; spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit (bei Wochenende/Feiertag am nächsten Werktag).

Wo / bei wem?

MeinAMS oder zuständige AMS-Geschäftsstelle.

Was vorbereiten?

Die für den Antrag verlangten persönlichen, Beschäftigungs- und Vermittlungsdaten.

Worauf achten?

Eine verspätete Meldung kann zu späterem Leistungsbeginn und Lücken in Kranken- oder Pensionsversicherung führen.

Offizielle Quelle: AMS

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