Arbeitslosigkeit droht
2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Frühzeitig beim AMS zur Stellensuche anmelden
Wenn das Ende der Beschäftigung feststeht und Sie bereits einen neuen Job suchen, können Sie sich beim AMS zur Stellensuche anmelden, auch ohne gleichzeitig Arbeitslosengeld zu beantragen.
Sobald Sie Unterstützung bei der Stellensuche benötigen.
Über MeinAMS oder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Daten zu bisheriger Tätigkeit, Ausbildung, Qualifikationen, gewünschter Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit.
Die reine Stellensuchmeldung ersetzt einen später nötigen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht.
Offizielle Quelle: AMS
2. Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragen
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, stellen Sie den Antrag über MeinAMS oder persönlich. Mit dem Antrag gelten Sie zugleich als arbeitslos gemeldet.
Frühestens 3 Wochen vor dem bekannten Ende der Beschäftigung; spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit (bei Wochenende/Feiertag am nächsten Werktag).
MeinAMS oder zuständige AMS-Geschäftsstelle.
Die für den Antrag verlangten persönlichen, Beschäftigungs- und Vermittlungsdaten.
Eine verspätete Meldung kann zu späterem Leistungsbeginn und Lücken in Kranken- oder Pensionsversicherung führen.
Offizielle Quelle: AMS

