Reisepass verloren oder gestohlen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Reisepass verloren oder gestohlen

Bei Verlust und Diebstahl gelten unterschiedliche Meldewege. Ein Verlust in Österreich ist der Passbehörde zu melden; bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erforderlich.

Wann?

Verlust der Passbehörde melden; Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Eine Wiederauffindung ebenfalls umgehend der Passbehörde melden.

Wo / bei wem?

In Österreich: Passbehörde; bei Diebstahl zusätzlich Polizei. Im Ausland bei Diebstahl zunächst örtliche Polizei und danach österreichische Vertretungsbehörde für einen Notpass zur Rückreise.

Was vorbereiten?

Für die Neuausstellung die nach dem konkreten Fall erforderlichen Identitäts- und Antragsunterlagen; bei Diebstahl die verlangte Diebstahlsanzeige.

Worauf achten?

Ein wiedergefundener, zuvor verloren oder gestohlen gemeldeter Pass sollte nicht einfach für Reisen verwendet werden. Die Wiederauffindung muss gemeldet werden; außerdem können einzelne Staaten ein einmal als verloren/gestohlen gemeldetes Dokument trotz Widerrufs der Fahndung ablehnen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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