Reisepass verloren oder gestohlen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Reisepass verloren oder gestohlen
Bei Verlust und Diebstahl gelten unterschiedliche Meldewege. Ein Verlust in Österreich ist der Passbehörde zu melden; bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erforderlich.
Verlust der Passbehörde melden; Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Eine Wiederauffindung ebenfalls umgehend der Passbehörde melden.
In Österreich: Passbehörde; bei Diebstahl zusätzlich Polizei. Im Ausland bei Diebstahl zunächst örtliche Polizei und danach österreichische Vertretungsbehörde für einen Notpass zur Rückreise.
Für die Neuausstellung die nach dem konkreten Fall erforderlichen Identitäts- und Antragsunterlagen; bei Diebstahl die verlangte Diebstahlsanzeige.
Ein wiedergefundener, zuvor verloren oder gestohlen gemeldeter Pass sollte nicht einfach für Reisen verwendet werden. Die Wiederauffindung muss gemeldet werden; außerdem können einzelne Staaten ein einmal als verloren/gestohlen gemeldetes Dokument trotz Widerrufs der Fahndung ablehnen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

