Familiennamen als Erwachsene/r ändern
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Familiennamen als Erwachsene/r ändern
Für eine behördliche Namensänderung nennt das offizielle Portal Antrag, zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und erforderliche Nachweise.
Wann?
Vor Antrag prüfen, ob ein gesetzlich anerkannter Änderungsgrund vorliegt und welches Verfahren gilt.
Wo / bei wem?
Bezirksverwaltungsbehörde: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat; in Wien die zuständige Magistratsabteilung.
Was vorbereiten?
Antrag, Identitäts-/Personenstandsdokumente und die auf der Behördenseite verlangten Nachweise zum Änderungsgrund.
Worauf achten?
Gebühren und zusätzliche Nachweise hängen vom Änderungsgrund und Einzelfall ab; nur die Angaben der zuständigen Behörde verwenden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

