Familiennamen als Erwachsene/r ändern

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Familiennamen als Erwachsene/r ändern

Für eine behördliche Namensänderung nennt das offizielle Portal Antrag, zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und erforderliche Nachweise.

Wann?

Vor Antrag prüfen, ob ein gesetzlich anerkannter Änderungsgrund vorliegt und welches Verfahren gilt.

Wo / bei wem?

Bezirksverwaltungsbehörde: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat; in Wien die zuständige Magistratsabteilung.

Was vorbereiten?

Antrag, Identitäts-/Personenstandsdokumente und die auf der Behördenseite verlangten Nachweise zum Änderungsgrund.

Worauf achten?

Gebühren und zusätzliche Nachweise hängen vom Änderungsgrund und Einzelfall ab; nur die Angaben der zuständigen Behörde verwenden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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