Ausweis/Führerschein/Dokumente verloren
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Zuerst unterscheiden: verloren oder gestohlen
Bei bloßem Verlust und bei Diebstahl gelten je nach Dokument unterschiedliche Meldewege. Bei Verdacht auf Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Sobald der Verlust oder Diebstahl festgestellt wird.
Je nach Dokument Passbehörde, Fundbehörde, Polizei oder die für das Dokument zuständige Stelle; die offizielle Übersichtsseite führt zu den jeweiligen Verfahren.
Vorhandene Identitätsnachweise und Angaben zum verlorenen Dokument oder Gegenstand.
Nicht pauschal jede verlorene Urkunde bei derselben Stelle melden. Für Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen gelten eigene Verfahren.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Kontokarten und gefährdete Zahlungszugänge sperren
Sind Bank- oder Zahlungskarten verloren oder gestohlen, müssen die betroffenen Karten beziehungsweise Zugänge über die dafür vorgesehenen Sperrwege des jeweiligen Instituts gesichert werden.
Unverzüglich nach Feststellung des Verlusts oder Diebstahls.
Beim jeweiligen Kreditinstitut oder Kartenanbieter über dessen offizielle Sperrwege.
Kontodaten beziehungsweise Karteninformationen soweit vorhanden; Identitätsprüfung des Anbieters beachten.
Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsmeldung ersetzt die Sperre beim Karten- oder Zahlungsanbieter nicht.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Verlorene Ausweise und Reisedokumente nach dem richtigen Verfahren ersetzen
Für Reisepass, Personalausweis und andere Ausweise gelten eigene Verlust-/Diebstahl- und Neuausstellungsverfahren. Die zuständige Behörde hängt vom Dokument ab.
Meldung und Ersatz möglichst zeitnah; bei Reisedokumenten besonders vor einer geplanten Reise.
Bei Reisepass/Personalausweis grundsätzlich Passbehörde; bei Diebstahl zusätzlich nach den jeweiligen Regeln Polizei.
Die für das jeweilige Ersatzdokument verlangten Identitätsnachweise, Fotos und Verlust-/Diebstahlsnachweise.
Auch eine Wiederauffindung eines als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokuments muss der Passbehörde umgehend gemeldet werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Führerschein, Zulassungsbescheinigung oder Kennzeichen getrennt ersetzen
Für verlorene oder gestohlene Fahrzeugdokumente und Kennzeichen gibt es jeweils eigene Verfahren. Bei der Zulassungsbescheinigung genügt bei Verlust eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle; bei Diebstahl ist unverzüglich eine Polizeianzeige erforderlich.
Nach Verlust oder Diebstahl unverzüglich die für das konkrete Dokument vorgeschriebenen Schritte einleiten.
Je nach Fall Führerscheinbehörde, für den Wohn-/Firmensitzbezirk ermächtigte Zulassungsstelle oder Polizei.
Identitätsnachweis sowie die für das konkrete Kfz-Dokument verlangten Verlust-/Diebstahlsnachweise und gegebenenfalls Vollmacht.
Die Regeln unterscheiden sich deutlich nach Dokument. Nicht die Vorgaben für Zulassungsbescheinigung automatisch auf Führerschein oder Kennzeichen übertragen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

