Auto anmelden / zulassen
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Vor der Zulassung eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen
Eine Kfz-Zulassung ist erst möglich, wenn eine in Österreich gültige Haftpflichtversicherung bei einem dazu berechtigten Versicherungsunternehmen besteht.
Vor der Zulassung.
Bei einem Versicherungsunternehmen, das in Österreich Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten darf; die eigentliche Zulassung erfolgt bei einer für den zuständigen Bezirk ermächtigten Zulassungsstelle.
Versicherungsdaten für die Zulassungsbestätigung nach Vorgabe des Versicherers.
Praktischer Tipp: Vergleichen Sie vor dem Abschluss mehrere aktuelle Angebote – nicht nur die Prämie, sondern auch Deckung, Selbstbehalt und Vertragsbedingungen. Lili empfiehlt keinen bestimmten Versicherer.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Ausweis, Versicherungsbestätigung, Fahrzeug-Genehmigungsdokument und Besitznachweis bereitlegen; Zusatzunterlagen für Ihren Fahrzeugfall prüfen.
Für die Zulassung werden Identitätsnachweis, Versicherungsbestätigung und der passende Genehmigungsnachweis benötigt; je nach Fahrzeug- und Halterfall kommen weitere Unterlagen dazu.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle vollständig zusammenstellen.
Bei der für Hauptwohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz und Bezirk ermächtigten Zulassungsstelle.
Amtlicher Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung, Genehmigungsnachweis/-dokument und je nach Fall Vollmacht, Leasingbestätigung oder Firmenunterlagen.
Die Unterlagen unterscheiden sich bei erstmaliger oder neuerlicher Zulassung, Leasing, Firmenfahrzeug und Import. Die offizielle Liste für den eigenen Fall verwenden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Bei Eigenimport vor der Zulassung Genehmigungsdatenbank, NoVA und gegebenenfalls Zoll erledigen.
Bei Eigenimport muss das Fahrzeug vor der Zulassung in der Genehmigungsdatenbank erfasst sein; außerdem ist die NoVA zu entrichten und gegebenenfalls ein Verzollungsnachweis erforderlich.
Vor der österreichischen Zulassung des importierten Fahrzeugs.
Genehmigungsdatenbank beziehungsweise zuständige Genehmigungsstelle, Finanzamt für NoVA und gegebenenfalls Zoll; anschließend Zulassungsstelle.
Ausländische Fahrzeugpapiere, Kauf-/Besitznachweis sowie die für Genehmigung, NoVA und gegebenenfalls Zoll verlangten Unterlagen.
Bei Import aus EU und Drittstaat können unterschiedliche Steuer-/Zollschritte gelten. Den konkreten Importfall offiziell prüfen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Auto anmelden / zulassen
Die Kfz-Zulassung erfolgt über ermächtigte Zulassungsstellen. Vorher muss eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.
Vor Verwendung des zulassungspflichtigen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr. Für die Zulassung selbst nennt die offizielle Seite keine besondere allgemeine Frist.
Eine Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes beziehungsweise Unternehmenssitzes, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist.
Amtlicher Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung, Genehmigungsnachweis/-dokument und alle Zusatzunterlagen für den konkreten Fahrzeugfall.
Erstanmeldung, neuerliche Zulassung, Eigenimport, Leasing und Firmenfahrzeug haben unterschiedliche Zusatzunterlagen. Den passenden Fall auf der offiziellen Seite auswählen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

