Eigenes Auto aus einem anderen EU-Staat nach Österreich bringen und anmelden
5 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Frist für ausländische Kennzeichen prüfen
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen Sie das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen grundsätzlich nur einen Monat ab der erstmaligen Einbringung nach Österreich verwenden. Eine Ausfahrt aus Österreich unterbricht die Frist nicht. Nur wenn die österreichische Zulassung nachweislich nicht rechtzeitig möglich war, kann die Verwendung um einen weiteren Monat verlängert werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. COC prüfen und Eintrag in die Genehmigungsdatenbank veranlassen
Hat das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis, ist in Österreich grundsätzlich keine neue Typgenehmigung nötig; die Fahrzeugdaten müssen aber vor der Zulassung in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. Das erledigt je nach Fall der Generalimporteur oder die technische Prüfstelle des Landes. Ohne EU-Betriebserlaubnis kann eine Einzel- oder Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Zuständig ist zuerst der österreichische Bevollmächtigte des Herstellers (Generalimporteur) Ihrer Marke. Gibt es keinen, hat er keine Berechtigung zur Dateneingabe oder wird er nicht unverzüglich tätig, übernimmt die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung im Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes. Der offizielle Ablauf nennt also Generalimporteur oder Landesprüfstelle – nicht beliebig jeden Markenbetrieb.
Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung, Kaufvertrag oder ausländische Fahrzeugpapiere auf Ihren Namen), COC-Papier; bei Vertretung Vollmacht.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. NoVA anmelden und bezahlen
Beim Eigenimport aus einem EU-Staat – auch wenn Sie ein bereits eigenes Fahrzeug wegen eines Umzugs mitbringen – muss die NoVA vor der österreichischen Zulassung erledigt werden. Privatpersonen berechnen die Abgabe grundsätzlich selbst, melden sie mit dem Formular NoVA 2 an und führen sie an das zuständige Finanzamt ab. Bei bereits in der EU zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen gelten besondere Regeln nach dem Zeitpunkt der ersten EU-Zulassung und dem aktuellen Fahrzeugwert. Öffnen Sie den offiziellen BMF NoVA-Rechner über den Link „BMF NoVA-Rechner“ direkt unter diesem Schritt. Das Ergebnis ist ein Richtwert; maßgeblich bleiben die korrekte NoVA-Anmeldung und Zahlung.
Offizielle Quelle: BMF NoVA-Rechner
4. Österreichische Haftpflicht abschließen und Fahrzeug zulassen
Sobald Genehmigungsdatenbank und NoVA erledigt sind, schließen Sie eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ab und gehen mit den erforderlichen Originalunterlagen zur ermächtigten Zulassungsstelle für den zuständigen Bezirk. Dort werden Zulassungsschein und österreichische Kennzeichentafeln ausgegeben.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
5. Abmeldung und Ausfuhrformalitäten im bisherigen Zulassungsstaat prüfen
Die Verfahren zur Fahrzeugzulassung sind in der EU nicht einheitlich geregelt. Prüfen Sie deshalb bei der zuständigen offiziellen Behörde des Staates, in dem das Fahrzeug bisher zugelassen ist, ob vor oder im Zusammenhang mit der österreichischen Zulassung eine Abmeldung, Rückgabe von Kennzeichen oder Dokumenten oder Ausfuhr-/Überstellungskennzeichen erforderlich sind. Gehen Sie nicht davon aus, dass die österreichische Zulassung diese Schritte automatisch erledigt.
Offizielle Quelle: Your Europe – Europäische Union

