Auto verkaufen und abmelden
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Verkauf und Übergabe nachvollziehbar dokumentieren
Beim Verkauf sollte klar dokumentiert sein, wann Fahrzeug und Unterlagen übergeben wurden und wer die Abmeldung beziehungsweise Ummeldung erledigt.
Bei Abschluss und Übergabe des Fahrzeugs.
Zwischen Verkäuferin/Verkäufer und Käuferin/Käufer; die behördliche Abmeldung erfolgt bei einer Zulassungsstelle.
Fahrzeug- und Zulassungsunterlagen sowie die für Verkauf und Abmeldung benötigten Daten.
Wird die Abmeldung der Käuferin/dem Käufer überlassen, benötigt diese Person eine Vollmacht. Erfolgt Ab- oder Ummeldung nicht rasch, trägt die bisherige Zulassungsbesitzerin/der bisherige Zulassungsbesitzer laut offizieller Information das Risiko weiterer fahrzeugbezogener Strafen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle abmelden
Wird das Fahrzeug verkauft und ist die bisherige Zulassungsbesitzerin/der bisherige Zulassungsbesitzer nicht mehr rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer, muss das Fahrzeug abgemeldet werden.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf so, dass die bisherige Zulassung nicht unnötig weiterläuft.
Bei einer Zulassungsstelle eines Versicherungsunternehmens.
Amtlicher Lichtbildausweis, Zulassungsbescheinigung, Genehmigungsdokument, Kennzeichentafeln und gegebenenfalls Vollmacht.
Die Kfz-Abmeldung ist gebührenfrei. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Kennzeichentafeln und Zulassungsunterlagen zur Abmeldung mitnehmen
Für die Abmeldung sind insbesondere Kennzeichentafeln, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und der passende Genehmigungsnachweis vorzulegen.
Beim Abmeldetermin.
Zulassungsstelle.
Kennzeichentafeln, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Genehmigungsnachweis/-dokument und Identitätsnachweis.
Kann ein Teil der Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt werden, muss der Grund dafür bei der Zulassungsstelle erklärt werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

