Auto verkaufen und abmelden

3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Verkauf und Übergabe nachvollziehbar dokumentieren

Beim Verkauf sollte klar dokumentiert sein, wann Fahrzeug und Unterlagen übergeben wurden und wer die Abmeldung beziehungsweise Ummeldung erledigt.

Wann?

Bei Abschluss und Übergabe des Fahrzeugs.

Wo / bei wem?

Zwischen Verkäuferin/Verkäufer und Käuferin/Käufer; die behördliche Abmeldung erfolgt bei einer Zulassungsstelle.

Was vorbereiten?

Fahrzeug- und Zulassungsunterlagen sowie die für Verkauf und Abmeldung benötigten Daten.

Worauf achten?

Wird die Abmeldung der Käuferin/dem Käufer überlassen, benötigt diese Person eine Vollmacht. Erfolgt Ab- oder Ummeldung nicht rasch, trägt die bisherige Zulassungsbesitzerin/der bisherige Zulassungsbesitzer laut offizieller Information das Risiko weiterer fahrzeugbezogener Strafen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

2. Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle abmelden

Wird das Fahrzeug verkauft und ist die bisherige Zulassungsbesitzerin/der bisherige Zulassungsbesitzer nicht mehr rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer, muss das Fahrzeug abgemeldet werden.

Wann?

Im Zusammenhang mit dem Verkauf so, dass die bisherige Zulassung nicht unnötig weiterläuft.

Wo / bei wem?

Bei einer Zulassungsstelle eines Versicherungsunternehmens.

Was vorbereiten?

Amtlicher Lichtbildausweis, Zulassungsbescheinigung, Genehmigungsdokument, Kennzeichentafeln und gegebenenfalls Vollmacht.

Worauf achten?

Die Kfz-Abmeldung ist gebührenfrei. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

3. Kennzeichentafeln und Zulassungsunterlagen zur Abmeldung mitnehmen

Für die Abmeldung sind insbesondere Kennzeichentafeln, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und der passende Genehmigungsnachweis vorzulegen.

Wann?

Beim Abmeldetermin.

Wo / bei wem?

Zulassungsstelle.

Was vorbereiten?

Kennzeichentafeln, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Genehmigungsnachweis/-dokument und Identitätsnachweis.

Worauf achten?

Kann ein Teil der Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt werden, muss der Grund dafür bei der Zulassungsstelle erklärt werden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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