Kurzfristige Dienstleistung in der Schweiz melden

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Kurzfristige Dienstleistung in der Schweiz melden

Für bestimmte EU/EFTA-Erwerbstätigkeiten bis höchstens drei Monate bzw. 90 Tage pro Kalenderjahr gilt statt einer Bewilligung ein Meldeverfahren.

Wann?

Für meldepflichtige Einsätze gelten je nach Fall Voranmeldefristen; offizielle Meldeseite nach Einsatzart prüfen.

Wo / bei wem?

Offizielles Meldeverfahren des SEM/Kantons für kurzfristige Erwerbstätigkeit.

Was vorbereiten?

Arbeitgeber-/Personen-/Einsatzdaten.

Worauf achten?

90-Tage-Meldeverfahren ist nicht dasselbe wie eine Aufenthaltsbewilligung und gilt nicht für jede Tätigkeit identisch.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

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