Drohende Arbeitslosigkeit: früh beim RAV melden
2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Sofort mit der Stellensuche beginnen und Nachweise aufbewahren
Bei drohender Arbeitslosigkeit verlangt die Arbeitslosenversicherung zumutbare Arbeitsbemühungen bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Ab Kenntnis des drohenden Stellenverlusts.
Eigenständig; Nachweise später beim RAV vorlegen.
Bewerbungen, Antworten, Gesprächs-/Kontaktbelege systematisch aufbewahren.
Ungenügende Arbeitsbemühungen können den Leistungsanspruch beeinträchtigen.
Offizielle Quelle: arbeit.swiss
2. Beim RAV anmelden
Bei drohender oder eingetretener Arbeitslosigkeit soll die Anmeldung beim RAV so früh wie möglich erfolgen, spätestens am ersten Tag, für den Leistungen beansprucht werden.
So früh wie möglich, spätestens am ersten Tag, für den Arbeitslosenentschädigung beansprucht wird.
Regionaler Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Anmeldung auch über Job-Room je nach Angebot.
AHV-Nummer, Identität, Angaben zum letzten Arbeitsverhältnis und Stellensuche.
Bereits während Kündigungsfrist aktiv Stellen suchen und Nachweise führen; RAV/Arbeitslosenkasse haben unterschiedliche Rollen.
Offizielle Quelle: arbeit.swiss / SECO

