Drohende Arbeitslosigkeit: früh beim RAV melden

2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Sofort mit der Stellensuche beginnen und Nachweise aufbewahren

Bei drohender Arbeitslosigkeit verlangt die Arbeitslosenversicherung zumutbare Arbeitsbemühungen bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Wann?

Ab Kenntnis des drohenden Stellenverlusts.

Wo / bei wem?

Eigenständig; Nachweise später beim RAV vorlegen.

Was vorbereiten?

Bewerbungen, Antworten, Gesprächs-/Kontaktbelege systematisch aufbewahren.

Worauf achten?

Ungenügende Arbeitsbemühungen können den Leistungsanspruch beeinträchtigen.

Offizielle Quelle: arbeit.swiss

2. Beim RAV anmelden

Bei drohender oder eingetretener Arbeitslosigkeit soll die Anmeldung beim RAV so früh wie möglich erfolgen, spätestens am ersten Tag, für den Leistungen beansprucht werden.

Wann?

So früh wie möglich, spätestens am ersten Tag, für den Arbeitslosenentschädigung beansprucht wird.

Wo / bei wem?

Regionaler Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Anmeldung auch über Job-Room je nach Angebot.

Was vorbereiten?

AHV-Nummer, Identität, Angaben zum letzten Arbeitsverhältnis und Stellensuche.

Worauf achten?

Bereits während Kündigungsfrist aktiv Stellen suchen und Nachweise führen; RAV/Arbeitslosenkasse haben unterschiedliche Rollen.

Offizielle Quelle: arbeit.swiss / SECO

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