Eigenes Auto beim Umzug in die Schweiz importieren und einlösen
6 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Fahrzeug beim ersten Umzugs-Grenzübertritt beim Zoll anmelden
Ein ausländisches Fahrzeug muss beim ersten Grenzübertritt im Zusammenhang mit dem Umzug beim Schweizer Zoll angemeldet werden; man hat dafür nicht einfach ein Jahr Zeit. Wenn Sie das versäumt haben, verlangt das BAZG, die Zollabfertigung unverzüglich bei einer besetzten zuständigen Stelle nachzuholen.
Offizielle Quelle: BAZG
2. Prüfen, ob das Auto als Übersiedlungsgut gilt (6-Monats-Regel)
Wenn Sie das Fahrzeug vor dem Umzug mindestens sechs Monate im Ausland persönlich benutzt haben und es nach dem Umzug weiter benutzen, kann es unter den Voraussetzungen des BAZG als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden. Für die Abfertigung werden das Formular 18.44 und die dort genannten Nachweise benötigt.
Offizielle Quelle: BAZG
3. Bei weniger als 6 Monaten Nutzung: Zollbewilligung 15.30 prüfen
Nur falls zutreffend: Nur wenn das Fahrzeug vor dem Umzug weniger als sechs Monate im Ausland benutzt wurde.
Wurde das Fahrzeug vor dem Umzug weniger als sechs Monate im Ausland verwendet, besteht nicht automatisch die Abgabenbefreiung als Übersiedlungsgut. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zollbewilligung 15.30 eine unverzollte Nutzung während höchstens zwei Jahren ab Wohnsitzverlegung erlauben. Die schweizerischen Kontrollschilder müssen trotzdem spätestens nach einem Jahr beantragt werden.
Offizielle Quelle: BAZG
4. Schweizer Versicherung und kantonale Zulassungsunterlagen vorbereiten
Für die Einlösung beim kantonalen Strassenverkehrsamt benötigen Sie eine Schweizer Haftpflichtversicherung sowie die Fahrzeug- und Zollunterlagen. Je nach Fahrzeug und Kanton können eine technische Prüfung und weitere Nachweise erforderlich sein. Maßgeblich ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Offizielle Quelle: ch.ch
5. Spätestens innerhalb eines Jahres Schweizer Kontrollschilder beantragen
Unabhängig davon, ob Sie eine Zollbewilligung 15.30 nutzen, müssen Sie spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt schweizerische Kontrollschilder beantragen. Ein Kanton kann Sie nach der Zollmeldung auch mit einer konkreten Frist anschreiben.
Offizielle Quelle: BAZG
6. Nach der Schweizer Einlösung: Abmeldung im bisherigen Zulassungsstaat abschließen
Prüfen Sie schon vor der Schweizer Einlösung, wie der bisherige Zulassungsstaat mit Abmeldung, Kennzeichen und Originaldokumenten verfährt. Für die Schweizer Einlösung eines Fahrzeugs aus dem Ausland brauchen Sie unter anderem den Nachweis der ausländischen Zulassung. Wenn der bisherige Staat die Abmeldung erst nach Erhalt der Schweizer Kontrollschilder vorsieht, erledigen Sie sie anschließend und bewahren Sie den Nachweis auf. Der genaue Ablauf richtet sich nach den Regeln des bisherigen Zulassungsstaats.
Bei der zuständigen offiziellen Zulassungsbehörde des bisherigen Zulassungsstaats.
Ausländischer Fahrzeugausweis/Zulassungsnachweis, bisherige Kennzeichen und – falls verlangt – Nachweis der Schweizer Einlösung.
Geben Sie den ausländischen Fahrzeugausweis oder die Kennzeichen nicht vorschnell zurück. Für die Schweizer Einlösung wird der Nachweis der ausländischen Zulassung benötigt.
Offizielle Quelle: ch.ch

