Ausländischen Führerausweis umtauschen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Ausländischen Führerausweis umtauschen

Für ausländische Führerausweise gelten nach Wohnsitznahme in der Schweiz offizielle Umtauschregeln; zuständig sind die kantonalen Strassenverkehrsämter.

Wann?

Ausländischen Führerausweis nach Wohnsitznahme grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten umtauschen, wenn weiter gefahren werden soll.

Wo / bei wem?

Kantonales Strassenverkehrsamt.

Was vorbereiten?

Ausländischer Führerausweis, Identitäts-/Aufenthaltsnachweise und kantonal verlangte Formulare/Sehtest bzw. weitere Nachweise.

Worauf achten?

Je nach Ausstellungsstaat können Kontrollfahrt oder zusätzliche Nachweise nötig sein.

Offizielle Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA

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