Ausländischen Führerausweis umtauschen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Ausländischen Führerausweis umtauschen
Für ausländische Führerausweise gelten nach Wohnsitznahme in der Schweiz offizielle Umtauschregeln; zuständig sind die kantonalen Strassenverkehrsämter.
Wann?
Ausländischen Führerausweis nach Wohnsitznahme grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten umtauschen, wenn weiter gefahren werden soll.
Wo / bei wem?
Kantonales Strassenverkehrsamt.
Was vorbereiten?
Ausländischer Führerausweis, Identitäts-/Aufenthaltsnachweise und kantonal verlangte Formulare/Sehtest bzw. weitere Nachweise.
Worauf achten?
Je nach Ausstellungsstaat können Kontrollfahrt oder zusätzliche Nachweise nötig sein.
Offizielle Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA

