Ich habe mein Auto verkauft – was muss ich jetzt erledigen?
2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Fahrzeugausweis dem neuen Halter übergeben
Beim Verkauf gibst du den Fahrzeugausweis dem neuen Halter bzw. der neuen Halterin weiter.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs.
Direkt an den Käufer/die Käuferin.
Fahrzeugausweis und Verkaufsunterlagen.
Kontrollschilder gehören nicht automatisch zum verkauften Fahrzeug.
Offizielle Quelle: ch.ch
2. Kontrollschilder behalten oder zurückgeben
Die bisherigen Kontrollschilder behältst du für ein Ersatzfahrzeug; wenn du kein neues Fahrzeug anschaffst, gibst du sie dem Strassenverkehrsamt zurück.
Nach dem Verkauf, sobald feststeht, ob du die Schilder weiterverwenden wirst.
Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Kontrollschilder und je nach Kanton verlangte Angaben.
Wie lange hinterlegte Schilder reserviert bleiben, unterscheidet sich nach Kanton.
Offizielle Quelle: ch.ch

