Witwen-/Witwerpension beantragen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Witwen-/Witwerpension beantragen

Die Witwen-/Witwerpension muss eigens beantragt werden. Neben dem Tod der versicherten Person gelten weitere Anspruchsvoraussetzungen, etwa zur Ehe/Partnerschaft und zur Versicherungszeit.

Wann?

Bei Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod gebührt die Pension bei erfüllten Voraussetzungen ab dem Tag nach dem Tod. Bei späterer Antragstellung beginnt sie grundsätzlich erst mit dem Antragstag; für Minderjährige oder in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen gelten Sonderfristen.

Wo / bei wem?

Beim zuständigen Pensionsversicherungsträger der verstorbenen Person; vorhandene digitale Antragswege des jeweiligen Trägers können genutzt werden.

Was vorbereiten?

Die vom Pensionsversicherungsträger verlangten Personenstands- und Versicherungsnachweise bereithalten.

Worauf achten?

Nicht mit dem Verlassenschaftsverfahren verwechseln. Eine Hinterbliebenenpension ist eine eigene Leistung und muss beantragt werden.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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