Witwen-/Witwerpension beantragen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Witwen-/Witwerpension beantragen
Die Witwen-/Witwerpension muss eigens beantragt werden. Neben dem Tod der versicherten Person gelten weitere Anspruchsvoraussetzungen, etwa zur Ehe/Partnerschaft und zur Versicherungszeit.
Bei Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod gebührt die Pension bei erfüllten Voraussetzungen ab dem Tag nach dem Tod. Bei späterer Antragstellung beginnt sie grundsätzlich erst mit dem Antragstag; für Minderjährige oder in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen gelten Sonderfristen.
Beim zuständigen Pensionsversicherungsträger der verstorbenen Person; vorhandene digitale Antragswege des jeweiligen Trägers können genutzt werden.
Die vom Pensionsversicherungsträger verlangten Personenstands- und Versicherungsnachweise bereithalten.
Nicht mit dem Verlassenschaftsverfahren verwechseln. Eine Hinterbliebenenpension ist eine eigene Leistung und muss beantragt werden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

