Waisenpension beantragen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Waisenpension beantragen

Die Waisenpension ist eine Leistung für hinterbliebene Kinder nach dem Tod eines pensionsversicherten Elternteils und muss beantragt werden. Es gelten Voraussetzungen zur Versicherung der verstorbenen Person und zur Kindeseigenschaft.

Wann?

Der Antrag soll innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod eingebracht werden, damit der Anspruch bei erfüllten Voraussetzungen mit dem Tag nach dem Tod beginnen kann. Bei späterer Antragstellung gebührt die Pension grundsätzlich erst ab Antragstag; gesetzliche Ausnahmen sind auf der offiziellen Seite beschrieben.

Wo / bei wem?

Beim zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Was vorbereiten?

Die vom Pensionsversicherungsträger verlangten Nachweise; über das 18. Lebensjahr hinaus insbesondere Nachweise, wenn die Waisenpension wegen Ausbildung oder aus einem anderen gesetzlich vorgesehenen Grund weiterbezogen werden soll.

Worauf achten?

Für den Bezug über das 18. Lebensjahr hinaus gelten besondere Voraussetzungen. Die Sechsmonatsfrist kann sich in bestimmten Fällen, etwa bei einem Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft oder Bestellung einer obsorgeberechtigten Person, verlängern.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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