Privatkonkurs / Schuldenregulierung
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Prüfen, ob ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren nötig ist
Der „Privatkonkurs“ heißt rechtlich Schuldenregulierungsverfahren und ist für natürliche Personen vorgesehen, die kein Unternehmen betreiben. Das Verfahren wird nicht automatisch eröffnet, sondern erfordert einen Antrag.
Für Privatpersonen besteht keine gesetzliche Pflicht und keine allgemeine Frist zur Insolvenzantragstellung. Die 60-Tage-Frist bei Zahlungsunfähigkeit gilt laut offizieller Information nur für Unternehmerinnen/Unternehmer.
Örtlich zuständiges Bezirksgericht; zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner bei Antragstellung den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Vor dem Antrag die finanzielle Situation vollständig erfassen; die offiziellen Formulare und Anforderungen des konkreten Verfahrens verwenden.
Ein Schuldenregulierungsverfahren ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren. Vor dem Antrag ist eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Schuldenberatung sinnvoll, insbesondere wenn ein außergerichtlicher Weg noch möglich ist.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Staatlich anerkannte Schuldenberatung einbeziehen
Die kostenlose staatlich anerkannte Schuldenberatung kann die Situation prüfen, bei außergerichtlichen Lösungen unterstützen und bei Bedarf auf das gerichtliche Verfahren vorbereiten.
Möglichst vor Einbringung des Insolvenzantrags.
Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstelle.
Gläubigerliste, Schuldenstände, Einkommen, Vermögen, laufende Kosten sowie vorhandene Mahn-, Exekutions- und Gerichtsunterlagen.
Nicht jede Schuldenberatung ist staatlich anerkannt oder kostenlos. Auf das offizielle Schuldenberatungszeichen achten.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Vermögen, Schulden und Gläubiger vollständig offenlegen
Für das gerichtliche Verfahren müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden. Dafür ist insbesondere ein vollständiges Vermögens- und Schuldenbild erforderlich.
Vor Antragstellung und während des Verfahrens aktuell halten.
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht; bei Vorbereitung gemeinsam mit der Schuldenberatung.
Gläubiger und Forderungen, Einkommen, Vermögen, laufende Verpflichtungen sowie das nach dem gewählten Verfahrensweg verlangte Vermögensverzeichnis und weitere Nachweise.
Keine Gläubiger, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten weglassen. Die konkreten Formulare hängen davon ab, wie das Verfahren eröffnet werden soll.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Antrag beim Bezirksgericht richtig einbringen
Der Antrag kann nach den offiziellen Regeln schriftlich beziehungsweise elektronisch übermittelt oder bei Gericht zu Protokoll gegeben werden. Je nach Variante gelten zusätzliche Anforderungen, etwa zum Kostenvorschuss.
Wenn nach Beratung und Prüfung das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren tatsächlich eingeleitet werden soll.
Zuständiges Bezirksgericht des gewöhnlichen Aufenthalts.
Das passende offizielle Antragsformular und alle dafür verlangten Beilagen verwenden.
Nach Eröffnung werden wesentliche Verfahrensdaten in der Insolvenzdatei veröffentlicht. Die rechtlichen Folgen und den konkreten Verfahrensweg vor Antragstellung klären.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

