ORF-Beitrag: Befreiung prüfen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. ORF-Beitrag: Befreiung prüfen

Eine Befreiung vom ORF-Beitrag muss bei der OBS beantragt werden. Neben der Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe ist insbesondere das Haushaltsnettoeinkommen maßgeblich.

Wann?

Antrag stellen, sobald die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Befreiungen/Zuschussleistungen sind zeitlich befristet; vor Ablauf gegebenenfalls Folgeantrag stellen.

Wo / bei wem?

ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den offiziellen Befreiungsantrag beziehungsweise Befreiungsrechner.

Was vorbereiten?

Vollständiger Antrag und Nachweise zur Anspruchsgrundlage sowie zu Einkommen und Haushalt entsprechend der aktuellen OBS-Checkliste.

Worauf achten?

Antragstellende müssen mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Änderungen persönlicher Daten sind der OBS zu melden; bei Einkommensänderungen ist laut offizieller Information ein neuer Antrag erforderlich. Seit 1. April 2026 kann eine bestehende ORF-Befreiung zusätzlich für den Strom-Sozialtarif relevant sein; Studierende sind davon ausgenommen.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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