ORF-Beitrag: Befreiung prüfen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. ORF-Beitrag: Befreiung prüfen
Eine Befreiung vom ORF-Beitrag muss bei der OBS beantragt werden. Neben der Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe ist insbesondere das Haushaltsnettoeinkommen maßgeblich.
Antrag stellen, sobald die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Befreiungen/Zuschussleistungen sind zeitlich befristet; vor Ablauf gegebenenfalls Folgeantrag stellen.
ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den offiziellen Befreiungsantrag beziehungsweise Befreiungsrechner.
Vollständiger Antrag und Nachweise zur Anspruchsgrundlage sowie zu Einkommen und Haushalt entsprechend der aktuellen OBS-Checkliste.
Antragstellende müssen mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Änderungen persönlicher Daten sind der OBS zu melden; bei Einkommensänderungen ist laut offizieller Information ein neuer Antrag erforderlich. Seit 1. April 2026 kann eine bestehende ORF-Befreiung zusätzlich für den Strom-Sozialtarif relevant sein; Studierende sind davon ausgenommen.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

