Pflegegeld beantragen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Pflegegeld beantragen

Pflegegeld wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden. Auch eine Erhöhung bei wesentlich gestiegenem Pflegebedarf ist zu beantragen.

Wann?

Sobald die Voraussetzungen vorliegen können beziehungsweise wenn sich der Pflegebedarf wesentlich erhöht hat.

Wo / bei wem?

Beim zuständigen Pensions- oder Versicherungsträger. Ein bei einer unzuständigen Stelle eingebrachter Antrag wird nach den offiziellen Regeln an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Was vorbereiten?

Vorhandene ärztliche Befunde und andere Unterlagen zum Pflegebedarf beilegen beziehungsweise für die Begutachtung bereithalten.

Worauf achten?

Nach dem Antrag wird der Pflegebedarf in der Regel durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft begutachtet; entscheidend ist der festgestellte Pflegebedarf, nicht allein die Diagnose.

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

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