Ich beantrage die einmalige ungarische Beihilfe nach der Geburt „anyasági támogatás“.

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Beantragen Sie die ungarische Mutterschaftsbeihilfe „anyasági támogatás“ innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt. Grundsätzlich besteht Anspruch, wenn die Mutter während der Schwangerschaft mindestens 4 Vorsorgeuntersuchungen besucht hat; bei einer Frühgeburt genügt mindestens 1 Untersuchung.

Wann?

Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt.

Wo / bei wem?

Über die Verwaltungsstellen für Familienförderung der ungarischen Staatskasse. (offizielle ungarische Bezeichnung: Magyar Államkincstár)

Was vorbereiten?

Der offizielle Antrag und die erforderlichen Dokumente zum Nachweis der Mutterschaftsleistungen/Anspruchsberechtigung.

Worauf achten?

Die Anspruchsvoraussetzungen können für Adoptiveltern, Vormünder, leibliche Väter oder im Ausland geborene ungarische Kinder abweichen.

Offizielle Quelle: allamkincstar.gov.hu

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