Ich beantrage die einmalige ungarische Beihilfe nach der Geburt „anyasági támogatás“.
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Beantragen Sie die ungarische Mutterschaftsbeihilfe „anyasági támogatás“ innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt. Grundsätzlich besteht Anspruch, wenn die Mutter während der Schwangerschaft mindestens 4 Vorsorgeuntersuchungen besucht hat; bei einer Frühgeburt genügt mindestens 1 Untersuchung.
Wann?
Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt.
Wo / bei wem?
Über die Verwaltungsstellen für Familienförderung der ungarischen Staatskasse. (offizielle ungarische Bezeichnung: Magyar Államkincstár)
Was vorbereiten?
Der offizielle Antrag und die erforderlichen Dokumente zum Nachweis der Mutterschaftsleistungen/Anspruchsberechtigung.
Worauf achten?
Die Anspruchsvoraussetzungen können für Adoptiveltern, Vormünder, leibliche Väter oder im Ausland geborene ungarische Kinder abweichen.
Offizielle Quelle: allamkincstar.gov.hu

