Ich beantrage die ungarische Kinderbetreuungsleistung GYES.
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Prüfen Sie, ob GYES von Amts wegen zuerkannt wird. Falls nicht und Sie anspruchsberechtigt sind, stellen Sie einen Antrag; die Leistung kann höchstens für 2 Monate rückwirkend gewährt werden.
Wann?
Wenn Anspruch besteht und keine automatische Zuerkennung erfolgt; rückwirkend höchstens für 2 Monate.
Wo / bei wem?
Elektronische Verwaltung der Ungarischen Staatskasse / SZÜF. (offizielle ungarische Bezeichnung: Magyar Államkincstár)
Was vorbereiten?
Daten des Kindes und des Antragstellers sowie die für den Fall erforderlichen Unterlagen.
Worauf achten?
In bestimmten Fällen kann die Entscheidung gemäß GYED ab dem 1. Juli 2024 von Amts wegen getroffen werden; in anderen Fällen ist ein Antrag erforderlich. Die Beträge können sich im Laufe der Zeit ändern.
Offizielle Quelle: allamkincstar.gov.hu

