Ein Nachlassverfahren ist anhängig
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Geben Sie für das Nachlassverzeichnis die Ihnen bekannten Informationen über Vermögen und Schulden des Verstorbenen sowie über die am Erbfall beteiligten Personen an.
Wenn der zuständige Gemeindeschreiber (jegyző) das Nachlassverzeichnis vorbereitet.
Beim für die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses zuständigen jegyző.
Vorhandene Unterlagen und Angaben zum Nachlass und zu den vom Erbfall betroffenen Personen.
Das Nachlassverfahren kann mit der Bestandsaufnahme beginnen; anschließend wird die Sache an den Notar weitergeleitet.
Offizielle Quelle: mokk.hu
2. Geben Sie im notariellen Nachlassverfahren die erforderlichen Erklärungen ab und legen Sie die vom Notar verlangten Unterlagen vor.
Wenn der Notar Sie kontaktiert oder eine Verhandlung ansetzt.
Beim mit dem Nachlassverfahren befassten Notar.
Vom Notar verlangte Unterlagen und Nachweise, die Ihren Erbanspruch stützen.
In bestimmten Fällen kann der Notar den Nachlass auch ohne Verhandlung übertragen. Findet eine Verhandlung statt, richten Sie sich nach der Ladung und den Hinweisen des Notars.
Offizielle Quelle: mokk.hu
3. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen oder eine andere erbrechtliche Erklärung abgeben möchten, erklären Sie dies im Nachlassverfahren eindeutig. Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung auch die bekannten Schulden.
Im Nachlassverfahren, bevor der Notar über die Übertragung des Nachlasses entscheidet.
Beim mit dem Verfahren befassten Notar.
Angaben zum Nachlass und zu bekannten Schulden sowie die für eine Erklärung erforderlichen Unterlagen.
Es gibt keine einheitliche allgemeine Frist für alle Erbfälle. Beachten Sie die Aufforderung des Notars und die für Ihr Verfahren geltende Frist.
Offizielle Quelle: mokk.hu
4. Prüfen Sie nach dem rechtskräftigen Nachlassübertragungsbeschluss, welche Bank-, Versicherungs-, Fahrzeug- oder sonstigen Vertragsdaten noch gesondert aktualisiert werden müssen.
Nach Erhalt des rechtskräftigen Nachlassübertragungsbeschlusses.
Bei den betroffenen Dienstleistern oder Registern.
Rechtskräftiger Nachlassübertragungsbeschluss sowie die betroffenen Verträge oder Referenznummern.
Praktischer Lili-Tipp: Das ist nicht in jedem Punkt eine eigenständige staatliche Pflicht; einige Änderungen können auch von Amts wegen erfolgen.

